15/SBI XXV. GP
Eingebracht am 26.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Parlamentsdirektion
Parlament
1017 Wien
per E-Mail
Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Zentralmatura verschieben“, Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR für die XXV. GP; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Zentralmatura verschieben“ wie folgt Stellung zu nehmen:
Grundsätzlich wird auf die bereits zur Bürgerinitiative Nr. 40 in der XXIV. GP betreffend „Zentralmatura verschieben" mit Schreiben vom 17. Juli 2012, GZ BMUKK-10.353/0077- III/4/2012, ergangene Ressortstellungnahme verwiesen und bemerkt, dass der dort unter Ziffer 1 zitierte Initiativantrag zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (1975/A XXIV. GP) zwecks Eröffnung eines „Optionenmodells“ für Schulen durch den Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 73/2012 kundgemacht wurde. Die unter Ziffer 3 ebenfalls angesprochene Adaptierung der Adaptierung der Leistungsbeurteilungsverordnung erfolgte mit BGBl. II Nr. 255/2012. Die in Ziffer 6 in Aussicht gestellten Schulversuche, Kompetenzchecks und Probeschularbeiten für Deutsch und Mathematik werden in diesem Schuljahr durchgeführt.
Wien, 26. Mai 2014
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller
Elektronisch gefertigt