15/SBI XXV. GP

Eingebracht am 26.05.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

per E-Mail

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Zentralmatura verschieben“, Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR für die XXV. GP; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Zentralmatura verschieben“ wie folgt Stellung zu nehmen:

Grundsätzlich wird auf die bereits zur Bürgerinitiative Nr. 40 in der XXIV. GP betreffend „Zentralmatura verschieben" mit Schreiben vom 17. Juli 2012, GZ BMUKK-10.353/0077- III/4/2012, ergangene Ressortstellungnahme verwiesen und bemerkt, dass der dort unter Ziffer 1 zitierte Initiativantrag zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (1975/A XXIV. GP) zwecks Eröffnung eines „Optionenmodells“ für Schulen durch den Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 73/2012 kundgemacht wurde. Die unter Ziffer 3 ebenfalls angesprochene Adaptierung der Adaptierung der Leistungsbeurteilungsverordnung erfolgte mit BGBl. II Nr. 255/2012. Die in Ziffer 6 in Aussicht gestellten Schulversuche, Kompetenzchecks und Probeschularbeiten für Deutsch und Mathematik werden in diesem Schuljahr durchgeführt.

Wien, 26. Mai 2014
Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

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