19/SBI XXV. GP

Eingebracht am 23.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 18. Juni 2014

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWFW-10.107/0006-IM/a/2014

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Hauses zur Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "TTIP - Verhandlungen bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilage


 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 42

Stellungnahme des

Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

 

Grundsätzliches:

 

Die Vereinigten Staaten sind ein wichtiger Handelspartner für Österreich und die EU, und es besteht gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen noch weiteres Entwicklungspotential. Gleichzeitig sind aber die vorhandenen Bedenken und berechtigten Kritikpunkte in den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass europäische Standards gewahrt und die Verhandlungen von der zuständigen Europäischen Kommission in Zukunft transparenter gestaltet werden.

 

Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA muss auf Fairness, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie basieren und die Standards der Verhandlungspartner respektieren. Das gilt vor allem im Bereich Arbeitsrecht, Daten- und  Konsumentenschutz, Umwelt, Lebensmittel und Gesundheitsschutz.

 

Entscheidend für Österreich ist das "right to regulate", wie es im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission festgeschrieben ist: Jeder Vertragspartner soll weiterhin das Schutzniveau insbesondere für Gesundheit, Sicherheit, Daten-, Konsumenten-, Arbeits- und Umweltschutz nach eigenem Ermessen festlegen können.

 

Die USA sind nach Deutschland und Italien Österreichs drittwichtigster Markt für Warenexporte. Ein starkes Exportland wie Österreich könnte daher überproportional vom Abkommen profitieren, was langfristig mehr Wachstum und Arbeitsplätze im Land bringen würde.


Zuletzt wurde auch von der Bundesregierung ein spezieller Dialog mit Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen, womit diese laufend über den Stand der Verhandlungen informiert und deren Meinungen in der österreichischen Position entsprechend berücksichtigt werden können.

 

 

Zum Anliegen der Bürgerinitiative:

 

Sowohl das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, als auch die Europäische Kommission stellen auf ihren jeweiligen Webseiten zahlreiche Informationen zu den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zur Verfügung.

 

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft finden sich laufend aktualisierte Informationen unter folgendem Link:  http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/handelspolitik/EU/Seiten/TransatlanticTradeandInvestmentPartnership(TTIP).aspx

 

Ebenso stellt die Europäische Kommission auf ihrer Homepage unter dem Link http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/ ausführliche Informationen zur Verfügung. Die Kommission hat eine ausschließlich den TTIP-Verhandlungen gewidmete Website eingerichtet, wo laufend aktualisierte Information abrufbar sind. Auch wurden etwa in der ersten Verhandlungsphase Konzeptpapiere der EU zu verschiedenen Themen veröffentlicht.

 

Es muss aber jedenfalls sichergestellt werden, dass die jeweilige Verhandlungsposition der EU gegenüber dem Verhandlungspartner nicht dadurch geschwächt wird, dass konkrete Verhandlungsvorschläge der EU öffentlich zugänglich sind, bevor in den Verhandlungen darüber Lösungen erzielt wurden. Eine Veröffentlichung von Textentwürfen, die noch in Verhandlung stehen, steht darüber hinaus auch nicht in Einklang mit der geltenden österreichischen und EU-Rechtslage.

 

Österreich wird sich aber in den weiteren Verhandlungen, auch auf Grundlage der vom Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates am 23. April 2014 beschlossenen Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG, Nr. 4/SEU XXV. GP, bei der Europäischen Kommission, die die Verhandlungen mit den USA führt, für mehr Transparenz einsetzen. Österreich hat daher auch die Veröffentlichung des Verhandlungsmandats unterstützt und wird dies auch weiterhin tun.

 

 

Zu den Forderungen der Bürgerinitiative:

 

Ziel des Abkommens und österreichische Verhandlungsposition:

Ziel des Abkommens ist es, Handel und Investitionen zwischen der EU und den USA zu steigern, indem das unerschlossene Potential eines echten transatlantischen Marktes verwirklicht wird. Daraus sollen sich neue wirtschaftliche  Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum durch verbesserten Marktzugang und eine bessere regulatorische Kompatibilität ergeben.

 

Österreich würde laut einschlägigen Studien überdurchschnittlich von TTIP profitieren und hat großes Interesse, das Potenzial der Verhandlungen bestmöglich zu nutzen. Eine Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) erwartet für Österreich ein zusätzliches BIP-Wachstum von 1,7 %, 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze und um 1% höhere Löhne wobei negative Effekte für einzelne Bereiche durch Reallokation von Ressourcen nicht ausgeschlossen werden können.  Ein großer Teil der positiven Effekte ergibt sich aus einer Steigerung der Investitionen um 3,8 % (Quelle: WIIW/FIW-Studie, Joseph Francois, 2013). Eine Studie für die gesamte EU prognostiziert bei voller Implementierung eines ehrgeizigen und umfassenden Abkommens Wohlfahrtsgewinne für die EU in der Höhe von € 119 Mrd. (USA € 95 Mrd.). Dies entspricht einer jährlichen Erhöhung des disponiblen Einkommens einer vierköpfigen Familie in der EU in der Höhe von € 545,- (USA € 655,-; Quelle: Center for Economic Policy Research, Joseph Francois, 2013). TTIP würde aber auch das BIP von Drittstaaten um € 100 Mrd. ansteigen lassen. Zur besseren Abschätzung der Auswirkungen der TTIP hat die Europäische Kommission eine Nachhaltigkeitsstudie in Auftrag gegeben, die die sozialen und umweltbezogenen Effekte genau analysieren soll. Die Ergebnisse werden mit Ende 2014 erwartet und in die Verhandlungen einfließen.

Schon jetzt sind die USA der größte Überseemarkt für landwirtschaftliche Produkte aus Österreich. Im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion in Österreich sind begrenzte negative Effekte jedoch nicht auszuschließen. Dieser Verhandlungsbereich bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit. Österreich wird sich dafür einsetzen, dass die im Verhandlungsmandat diesbezüglich festgeschriebenen bindenden Vorgaben betreffend Produktions- und Lebensmittelstandards nicht in Frage gestellt sowie für sensible landwirtschaftliche Produkte ausgewogene Importkontingenthöhen vereinbart werden.

 

Österreich hat sich von Anfang an in der EU dafür eingesetzt, dass die für Österreich wichtigen Interessen auch im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission klar zum Ausdruck gebracht werden. Da dem so war, hat Österreich das Verhandlungsmandat, das vom Rat am 14. Juni 2013 beschlossen wurde, unterstützt.

 

Nachstehend werden zentrale Punkte der österreichischen Position wiedergegeben:

 

·           Für Österreich ist neben der Abschaffung von bestehenden Zöllen - für sensible Agrarwaren werden jedoch längere Zollabbaufristen und/oder Kontingentregelungen in Aussicht genommen - insbesondere die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen besonders wichtig. Der regulatorische Bereich wird auch von Österreich als einer der wichtigsten Verhandlungsbereiche angesehen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der US-Markt der größte Überseemarkt etwa für landwirtschaftliche Produkte aus Österreich ist, während es derzeit in den USA viele administrative Hürden gibt.

·           Da Österreich derzeit kein Investitionsschutzabkommen mit den USA hat, befürwortete Österreich anlässlich der Erteilung des Verhandlungsmandats die Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels in die TTIP-Verhandlungen. Andererseits begrüßt Österreich den Schritt der Europäischen Kommission, die Verhandlungen im Bereich Investitionsschutz vorläufig auszusetzen, um im Rahmen einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation auf die zuletzt vermehrt geäußerten Bedenken verstärkt eingehen zu können.

·           Wesentlich ist, dass, auch auf Drängen Österreichs, das sogenannte "right to regulate" im Verhandlungsmandat ausdrücklich enthalten ist, wonach jeder Vertragspartner das Schutzniveau insbesondere für Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Daten-,  Konsumenten-, Arbeits- und Umweltschutz nach eigenem Ermessen festlegen kann. Österreich setzt sich dafür ein, dass auch die strengeren nationalen Regelungen im Bereich genveränderter Organismen nicht in Frage gestellt werden können.

·           Österreich strebt eine wesentliche Verbesserung des Zugangs zum US-Beschaffungsmarkt auf allen Ebenen an, vor allem den Abbau diskriminierender US-Maßnahmen wie etwa der "Buy-American"-Bestimmungen.

·           Österreich ist daran interessiert, dass KMUs die Chancen aus diesem Abkommen bestmöglich nützen können.

·           Österreich tritt für ehrgeizige Bestimmungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung ein.

·           Österreich hat sich speziell dafür eingesetzt, dass im Verhandlungsmandat an die Europäische Kommission im Bereich sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird, wonach insbesondere bei ungenügender wissenschaftlicher Beweislage jeder Vertragspartner Maßnahmen zum Schutz von Menschen-, Tier- und Pflanzenleben oder Gesundheit ergreifen kann.

 

Investor-Staat-Streitbeilegung:

Die Gründe, die vor rund 50 Jahren zur Entwicklung von Investor-Staat-Streitschlichtungsregelungen führten, wie sie auch in allen 62 bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs), die Österreich bisher abgeschlossen hat, enthalten sind, gelten unverändert.

 

Mit den USA hat Österreich, wie die meisten EU-Mitgliedsstaaten, kein BIT. Andererseits kommen Studien zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der erwarteten positiven TTIP-Effekte von intensivierten Investitionsflüssen und damit von Verbesserungen des Investitionsklimas abhängt.

 

Investitionsschutz und investor-state dispute settlements (ISDS) machen grundsätzlich auch in Abkommen mit Ländern mit entwickeltem Rechtssystem Sinn.
Der Verzicht auf ISDS in TTIP würde es überdies in Zukunft viel schwieriger machen, in Verhandlungen mit anderen Ländern darauf zu bestehen. Das träfe kleine Länder wie Österreich unverhältnismäßig stark.

 

Die mit ISDS gewonnenen Erfahrungen sind in den 2008 von der Bundesregierung beschlossenen BIT-Mustertext eingeflossen, auf dem seither alle österreichischen BIT-Verhandlungen beruhen. Er beinhaltet auch erstmals eine "right to regulate" Klausel, wie sie nun auch in TTIP vorgesehen ist.

 

Die TTIP-Verhandlungen sollten dafür genützt werden, einen neuen weltweiten Standard für ein modernes und ausgewogenes Investitionsschutzverfahren zu schaffen und insbesondere die Vorhersehbarkeit von Schiedsverfahren und die Verfahrenstransparenz zu erhöhen sowie missbräuchliche Klagen und Mehrfachklagen zu verhindern und den Interpretationsspielraum zu minimieren. Die vorübergehende Aussetzung der Verhandlungen in diesem Bereich durch die Europäische Kommission und das von der Europäischen Kommission gestartete Konsultationsverfahren bietet die Gelegenheit für eine eingehende ergebnisoffene diesbezügliche Diskussion. Die österreichische Zustimmung zum Verhandlungsergebnis wird auch davon abhängen, ob in dieser Frage eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird. 

 

Standards und Schutzniveau:

Der Grundsatz des "right to regulate" ist im Verhandlungsmandat verankert: Jedem Verhandlungspartner steht es frei, das Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Datenschutz, Konsumentenschutz, Umwelt, etc. nach eigenem Ermessen festzulegen.

 

Ohne Zustimmung des Gesetzgebers soll es keine Änderung des Rechtsbesitzstandes geben können. Österreich wird sich in den Verhandlungen wie bisher dafür einsetzen, dass die bestehenden hohen Schutzniveaus weiterhin aufrecht bleiben. Dies gilt sowohl für die EU-Ebene, als auch für die österreichische.

 

Arbeitsnormen:

Beim Thema Arbeitsnormen wird sich Österreich dafür einsetzen, dass die in den Verhandlungsrichtlinien auch auf Betreiben Österreichs festgeschriebenen Vorgaben betreffend "labour clause" im Verhandlungsergebnis voll berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bezüglich der Arbeits-und Beschäftigungsbedingungen die Regelungen des Gastlandes einzuhalten sind. Darunter fallen auch die Mindestlöhne, sodass beispielsweise Lohndumping ausgeschlossen werden kann.

 

Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung:

Was den Umweltschutz betrifft, bekennt sich die EU in der Präambel des Verhandlungsmandats zur nachhaltigen Entwicklung als einem gemeinsamen Ziel. Der Schutz und die Erhaltung der Umwelt sowie der natürlichen Ressourcen werden explizit erwähnt. Der Handel mit umweltfreundlichen und CO2-armen Waren sowie mit energie -und ressourceneffizienten Gütern, Dienstleistungen und Technologien soll vereinfacht und gefördert werden.

 

Darüber hinaus sieht das Mandat einen eigenen Abschnitt zu nachhaltiger Entwicklung vor ("Nachhaltigkeitskapitel"). Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten. 

 

Datenschutz und geistiges Eigentum

Für Österreich ist klar, dass sich der Kooperationsansatz hinsichtlich der EU-Außenbeziehungen auf eine gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützen muss. Dies entspricht der Resolution des EP vom 11.12.2012 zur Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU, A7-0374/2012 (2012/094 (INI), der gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und der der EK vom Mai 2011 und der Position der OSCE Vertreterin für Medienfreiheit.

 

In diesem Lichte setzt sich Österreich bei den Verhandlungen zu TTIP dafür ein, dass das europäische Menschenrechts- und Datenschutzniveau gewahrt bleibt. Im Zusammenhang mit IPR/Geistigen Eigentumsrechten sind neben den Interessen der Rechteinhaber auch die Interessen der Öffentlichkeit i.H. auf Informations- und Meinungsfreiheit, Datenschutz und Achtung der Privatsphäre, Vereins- und Versammlungsfreiheit, allgemein Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu wahren und Transparenz zu gewährleisten. Rechtsdurchsetzung/Online enforcement von IPR darf aus österreichischer Sicht keinesfalls zu Einschränkungen von Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet führen.

 

Schutz öffentlicher Dienstleistungen:

Österreich wird sich dafür einsetzen, dass die GATS- "Public Utilities" - Ausnahmeklausel  auch Eingang in das TTIP findet. Das GATS ermöglicht es WTO-Mitgliedern, öffentliche Monopole oder privaten Betreibern gewährte ausschließliche Rechte auf kommunaler Ebene aufrechtzuerhalten, einschließlich der kommunalen Wasserversorgung. Die EU hat sich dies zunutze gemacht und im GATS einen sehr breiten "horizontalen Vorbehalt" angemeldet. Dies ermöglicht es der EU, Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich Gemeinden, zu wahren.

 

Weder durch TTIP  noch durch andere Freihandelsabkommen werden die Vertragspartner zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, z.B. des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens verpflichtet. Im Bereich der Bildungsdienstleistungen ist nicht beabsichtigt, über die in anderen internationalen Abkommen derzeit bestehenden diesbezüglichen Verpflichtungen hinauszugehen.

 

Der besondere Status von öffentlichen Dienstleistungen ist fest im EU-Vertrag verankert und wird nicht angetastet. Daher wird die EU auch nicht das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, zur Verhandlung stellen.

 

Schutz und Förderung der Kultur:

Die Ausgestaltung des Verhandlungsmandats in Bezug auf audiovisuelle Dienstleistungen und Kultur wurde mit besonderer Sensibilität vorgenommen. Österreich hat sich, wie in früheren Verhandlungen, mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass in den Verhandlungsrichtlinien der audiovisuelle Bereich vom Kapitel Dienstleistungen und Investitionen ausgenommen wird. Dies ist für die europäische Filmindustrie von grundsätzlicher Bedeutung, weshalb hier keinerlei Einschränkung erfolgen darf.  Weiters erfolgte in den Verhandlungsrichtlinen eine unmissverständliche Klarstellung bei den Zielen des Abkommens, dass bestehende und künftige Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des kulturellen Sektors und der sprachlichen Vielfalt durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden dürfen.

 

Die EU selbst und alle EU-Mitgliedstaaten haben die UNESCO-Konvention ratifiziert. Da das Freihandelsabkommen im Einklang mit dem EU-Recht und dem der Mitgliedstaaten stehen muss, darf das Abkommen nicht im Widerspruch zur UNESCO-Konvention stehen, auch wenn die USA diese Konvention nicht ratifiziert haben. 

 

Finanzsektor:

Hier drängt die EU auf regulatorische Kooperation. Im österreichischen bzw. EU-Interesse ist daher sicherzustellen, dass der Marktzugang im Finanzdienstleistungsbereich gleichberechtigt ist und nicht durch unterschiedliche Regelungen bzw. die unterschiedliche Umsetzung internationaler Vorgaben behindert wird. Der EU geht es hier nicht um Deregulierung, sondern um einen Mechanismus, der die wechselseitige Anerkennung und Gleichwertigkeit hoher Standards auf beiden Seiten des Atlantiks sicherstellt.