21/SBI XXV. GP
Eingebracht am 24.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
GZ: BMASK-59104/0002-V/A/2/2014 |
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Wien, 20.06.2014 |
Betreff: |
Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "TTIP - Verhandlungen bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA"
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz entspricht mit vorliegendem Schreiben dem Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen hinsichtlich einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "TTIP - Verhandlungen bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA".
Das Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat eine Studie in Auftrag
gegeben, um die wirtschaftlichen Effekte des TTIP auf Österreich abschätzen
zu können. Die Analyse stellt - je nach Umfang der Handelspartnerschaft
– ein zusätzliches BIP-Wachstum von bis zu 1,7 Prozent und einen
Zuwachs der Beschäftigung von ca. 0,5 Prozent in Aussicht (FIW, Francois
J., 2013). Zu beachten ist, dass nicht alle Bereiche und Sektoren gleich von
TTIP profitieren werden. Auch negative Auswirkungen, u.a. auf die
Beschäftigung werden in genannter Studie für einige Wirtschaftszweige
in Aussicht genommen.
Andere Studien bilden mögliche Auswirkungen der geplanten
transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft auf die
Europäischen Union und die Vereinigten Staaten ab. In diesen Analysen wird
ein langfristiger kumulierter Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts für
die EU von ½% bis 1% über einen Zeitraum von 10-20 Jahren ausgewiesen
(vgl. bspw. Breuss F., TTIP und ihre Auswirkungen auf Österreich, WIFO,
2014).
Die Europäische Kommission hat ebenso eine Folgenabschätzung in Bezug
auf Aspekte der Nachhaltigkeit in Auftrag gegeben, die u.a. Auswirkungen auf
Beschäftigung, Löhne und Gehälter bzw. Haushaltseinkommen und
-Ausgaben genau analysieren soll. Ergebnisse dieser Studie werden aller
Voraussicht nach mit Jahresende veröffentlicht.
In Bezug auf die geäußerten Bedenken hinsichtlich Transparenz bei Verhandlungen unterstützt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit und tritt ebenso für eine Verbesserung der Transparenz in den TTIP Verhandlungen ein.
Grundsätzlich muss aus
Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
darauf geachtet werden, dass bei allen etwaigen wirtschaftlichen Vorteilen der
geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA die
hohen nationalen Standards in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung bzw.
Soziales gewahrt bleiben. Ziel ist ferner, dass die europäischen Standards
zum Schutz von KonsumentInnen nicht gesenkt werden. Aus Sicht des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es
ebenfalls essentiell, dass die bestehenden arbeits-und sozialrechtlichen
Standards weiterentwickelt werden können.
Die Verhandlungsdirektiven legen dazu fest, dass durch TTIP das Recht auf
Regulierung nicht beschnitten werden darf. Auch muss es jedem Vertragspartner
freistehen, das Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Arbeit
und Soziales nach eigenem Ermessen festzulegen. Beispielsweise werden auch
weiterhin die österreichischen Regelungen im Bereich Arbeitsbedingungen
und Beschäftigung gelten. Das heißt, es wird weiterhin das
Ziellandprinzip gelten und somit Lohn-und Sozialdumping ausgeschlossen.
Aktiv tritt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz für die Aufnahme hoher sozialer, datenschutzrechtlicher
und ökologischer Mindeststandards ein. Ziel ist es, bei den
Freihandelspartnern der EU die Ratifikation der anerkannten
ILO-Übereinkommen, insbesondere aller acht ILO Kernarbeitsnormen, zu
erreichen.
Bezüglich weiterführender Informationen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 865/J durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und auf die Stellungnahme zur gegenständlichen Bürgerinitiative Nr. 42 des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag.a Edeltraud Glettler
Elektronisch gefertigt.