21/SBI XXV. GP

Eingebracht am 24.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

GZ: BMASK-59104/0002-V/A/2/2014

 

 

Wien, 20.06.2014

 

Betreff:

Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "TTIP - Verhandlungen bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA"

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz entspricht mit vorliegendem Schreiben dem Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen hinsichtlich einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "TTIP - Verhandlungen bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA".

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat eine Studie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftlichen Effekte des TTIP auf Österreich abschätzen zu können. Die Analyse stellt - je nach Umfang der Handelspartnerschaft – ein zusätzliches BIP-Wachstum von bis zu 1,7 Prozent und einen Zuwachs der Beschäftigung von ca. 0,5 Prozent in Aussicht (FIW, Francois J., 2013). Zu beachten ist, dass nicht alle Bereiche und Sektoren gleich von TTIP profitieren werden. Auch negative Auswirkungen, u.a. auf die Beschäftigung werden in genannter Studie für einige Wirtschaftszweige in Aussicht genommen.
Andere Studien bilden mögliche Auswirkungen der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft auf die Europäischen Union und die Vereinigten Staaten ab. In diesen Analysen wird ein langfristiger kumulierter Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts für die EU von ½% bis 1% über einen Zeitraum von 10-20 Jahren ausgewiesen (vgl. bspw. Breuss F., TTIP und ihre Auswirkungen auf Österreich, WIFO, 2014).
Die Europäische Kommission hat ebenso eine Folgenabschätzung in Bezug auf Aspekte der Nachhaltigkeit in Auftrag gegeben, die u.a. Auswirkungen auf Beschäftigung, Löhne und Gehälter bzw. Haushaltseinkommen und -Ausgaben genau analysieren soll. Ergebnisse dieser Studie werden aller Voraussicht nach mit Jahresende veröffentlicht.

In Bezug auf die geäußerten Bedenken hinsichtlich Transparenz bei Verhandlungen unterstützt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit und tritt ebenso für eine Verbesserung der Transparenz in den TTIP Verhandlungen ein.

Grundsätzlich muss aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz darauf geachtet werden, dass bei allen etwaigen wirtschaftlichen Vorteilen der geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA die hohen nationalen Standards in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung bzw. Soziales gewahrt bleiben. Ziel ist ferner, dass die europäischen Standards zum Schutz von KonsumentInnen nicht gesenkt werden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es ebenfalls essentiell, dass die bestehenden arbeits-und sozialrechtlichen Standards weiterentwickelt werden können.
Die Verhandlungsdirektiven legen dazu fest, dass durch TTIP das Recht auf Regulierung nicht beschnitten werden darf. Auch muss es jedem Vertragspartner freistehen, das Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Arbeit und Soziales nach eigenem Ermessen festzulegen. Beispielsweise werden auch weiterhin die österreichischen Regelungen im Bereich Arbeitsbedingungen und Beschäftigung gelten. Das heißt, es wird weiterhin das Ziellandprinzip gelten und somit Lohn-und Sozialdumping ausgeschlossen.
Aktiv tritt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die Aufnahme hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards ein. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation der anerkannten ILO-Übereinkommen, insbesondere aller acht ILO Kernarbeitsnormen, zu erreichen.


Bezüglich weiterführender Informationen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 865/J durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und auf die Stellungnahme zur gegenständlichen Bürgerinitiative Nr. 42 des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

 

Mag.a Edeltraud Glettler

 

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