33/SBI XXV. GP

Eingebracht am 27.08.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Wien, 28.08.2014

Betreff:      Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Bürgerinitiative Nr. 45 betreffend "Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen"

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Beilage darf ich Ihnen die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur oben genannten Bürgerinitiative Nr. 45 übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

i.V. Dr.in Beate Blaschek

Elektronisch gefertigt.

Beilage

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 



 

Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Bürgerinitiative Nr. 45 betreffend "Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen"

 

Vorweg schickt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz voraus, dass hier keine unmittelbare Zuständigkeit gesehen wird.

Bezugnehmend zur 1. Forderung „Einführung einer verbindlichen Übung zum Thema „Medienerziehung und Umgang mit neuen Medien" für alle Schülerinnen und Schüler mit fixer Verankerung in den Stundentafeln der jeweiligen Lehrpläne aller Schulformen.“ ist uns ein Anliegen zu erwähnen, dass Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Schulung von Kindern und Jugendlichen, aber auch der Eltern, ganz wesentliche Maßnahmen zur Reduzierung der Gefahren bei der Nutzung des Internets darstellen. Daher stellt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Unterrichtsmaterialien, neben anderen Themenkreisen, auch zum Themengebiet „Risiken im Internet"

(http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Fuer die Schule/Unterrichtsmaterialien/8 . - 9. Schulstufe/3.3 - Risiken im Internet) zur Verfügung. Diese Unterrichtsmaterialien sind für Schüler der 8. und 9. Schulstufe gedacht. Sie dienen im Rahmen des Unterrichtsprinzips Wirtschaftserziehung und VerbraucherInnenbildung als kompetenzorientierte Materialien, die wichtige Hintergrundinformationen und methodenvielfältige Vorschläge für die Abhaltung von Unterrichtsstunden liefern. Darüber hinaus können Lehrkräfte Übungs-Newsletter zu diesen Themen anfordern.

Zum 3. Forderungspunkt „Flächendeckendes Sperren aller Internetseiten mit Kinder- und Jugendverbot nach dem Vorbild von Großbritannien" nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Erfahrungen in Großbritannien zeigen (am 22. Juli 2014 wurde der 2. Bericht der Ofcom veröffentlicht), dass der sogenannte „familienfreundliche Netzwerkfilterdienst" (kurz: Filter) nur von etwa 10 % der Haushalte genutzt wird. Dies, obwohl er, wenn man ihn aktuell nicht nutzen will, einfach abschalten kann.

Es gibt auch zahlreiche kritische Stimmen gegen diesen Filter. Von den GegnerInnen werden vor allem folgende Gründe angeführt:

§ Der Filter sperrt häufig Seiten mit unbedenklichem Inhalt (z.B. Hilfsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt).

§ Der Filter wird dazu benutzt um missliebige Dienste zu blocken (z.B. Open-Source-Webseiten).

§ Sperrung von nicht geeigneten Seiten funktioniert nicht lückenlos.

Darüber hinaus sind am Markt zahlreiche Filterprodukte erhältlich, die nicht selten auch gratis zur Verfügung gestellt werden. Mitunter sind derartige Tools auch in Virenschutzprogrammen integriert. Familien sind daher ohne größeren Aufwand selbst in der Lage entsprechende Maßnahmen zum Schutz ihrer Kinder treffen zu können.

 



 

Dass Internetsperren auch in der Bevölkerung ein sehr kontroversielles Thema sind, zeigt sich ua darin, dass das EU-Parlament 2013 aus seiner einschlägigen Entschließung eine Passage zum „Pornoverbot in EU-Medien und Selbstverpflichtungen der Internet Provider" gestrichen hat. Dies weil im Vorfeld eine heftige Protestwelle dagegen entstanden war.

Abschließend halten wir fest, dass dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nicht geeigneten Inhalten im Netz wichtig ist. Wenn freiwillige Vereinbarungen zur Verfügungsstellung von Filterwerkzeugen getroffen werden, befürworten wir dies sehr. Gesetzliche Verpflichtungen erachten wir allerdings aus vorgenannten Gründen als nicht zielführend. Das Hauptaugenmerk muss aus unserer Sicht auf Information und Bewusstseinsbildung gerichtet werden.

Wir weisen abschließend auch noch darauf hin, dass die Verbreitung von pornografischem beziehungsweise gewaltverherrlichendem Inhalt an Kinder und Jugendliche gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Für die Strafverfolgung sind das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Justiz zuständig.