42/SBI XXV. GP

Eingebracht am 10.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

GZ. BMVIT-13.400/0004-I/PR3/2014       DVR:0000175

 

An die

Parlamentsdirektion

Zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

 

1017 Wien

 

 

Wien, am 26.08.2014

 

 

Betr.:   Bürgerinitiative Nr. 47;

gesetzl. Verankerung des Rechts auf Lärmschutz in einem neuen
Lärmschutzgesetz, das konkrete Regelungen dazu enthält

Bezug: do. ZI. 17020.0025/45-L1.3/2014

 

 

Seitens des bmvit wird zur gegenständlichen Bürgerinitiative wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bundesministerin ist sich der möglichen negativen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit von Menschen, sowohl im privaten Umfeld, im Alltag, als auch in der Arbeitswelt sehr wohl bewusst. Es ist Frau Bundesministerin daher ein besonderes Anliegen, durch die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen und die Errichtung und Erhaltung einer leistungsfähigen und zuverlässigen Infrastruktur einen Ausgleich zwischen dem immer steigenden Mobilitätsbedürfnis der Menschen und dem Schutz der Anrainer vor Verkehrslärm zu finden.


Je nach Verkehrsträger erfolgt dies im Rahmen österreichweit einheitlich geltender rechtlicher Vorschriften, aufbauend auf bestehenden Regelungen und Normen, im nationalen sowie internationalen Kontext. Dabei werden einerseits die jeweils speziellen Charakteristika der einzelnen Verkehrsträger berücksichtigt und zugleich Schritt für Schritt - dort wo sachlich und qualitativ möglich und zweckmäßig - verkehrsträgerübergreifende Möglichkeiten rechtlich ausgelotet.

 

Bei Infrastrukturprojekten werden Lärmaspekte bereits im Stadium der Planung und des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Zudem werden einschlägige Regelungen bedarfsgerecht adaptiert, sodass in Summe ausreichend wirksame Regelungen bereitgestellt werden.

 

Auch werden nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel des bmvit für Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt und damit angestrebt, das Immissionsniveau an Schienenstrecken und Bundesstraßen österreichweit durch schalltechnische Lärmschutzmaßnahmen unter die derzeitigen Schwellenwerte zu senken.

 

Es ist jedenfalls vorgesehen, dass die bereits seit Jahren laufenden Lärmsanierungsprogramme an bestehenden hochrangigen Straßen und an Eisenbahnstrecken, welche in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland österreichweit Prioritäten mäßig festgelegt und durchgeführt werden, auch in den nächsten Jahren fortgeführt und in künftige Aktionspläne Eingang finden werden. Die Lärmsanierungsprogramme werden stufenweise umgesetzt, wobei die einzelnen Maßnahmen zu jenem Zeitpunkt gesetzt werden, zu welchem sämtliche erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Grundeinlösungen) gegeben sind und die finanzielle Bedeckung gesichert ist.

 

Erst nach Abarbeitung der laufenden Programme können weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung auch unter Einbeziehung künftiger Vorgaben der EU überlegt werden.

 

 

Für die Bundesministerin:                                                               lhr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl                                                                                         Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at

 

 

                                                                              Dynamik mit Verantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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