45/SBI XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

An den

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrates

Parlament
1017 Wien

per mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

GZ: BKA-354.500/0012-I/4/2014                                         Wien, am 30. September 2014

Betrifft:    Bürgerinitiative Nr. 52

Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes

Zur im Betreff genannten Bürgerinitiative betreffend „Wiederherstellung der Original- bundeshymne“ nimmt das Bundeskanzleramt wie folgt Stellung:

Da die in der Resolution angesprochene Änderung des Textes der Bundeshymne durch eine Initiative des Nationalrates und nicht aufgrund einer Regierungsvorlage erfolgte, richtet sich die Bürgerinitiative eigentlich an den Gesetzgeber und nicht an die Verwaltung. Es kann daher in der Sache selbst von dieser gegenüber dem Nationalrat keine Stellungnahme abgegeben werden.

Es scheint aber sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass der dem Bundesgesetz BGBl. I Nr 127/2011 zugrunde liegende Initiativantrag als Begründung für die Neufassung der Bundeshymne Folgendes anführte:

„In den mehr als sechzig Jahren seit dieser Entscheidung hat sich der allge­meine Sprachgebrauch verändert. In der Überzeugung, dass Sprache wie kein anderes Medium Bewusstsein prägt, ersuchen die Unterzeichneten Abgeord­neten den Nationalrat daher darum, nunmehr eine geschlechtergerechte Än­derung des Textes der Österreichischen Bundeshymne zu beschließen, .“

Das Bundeskanzleramt sieht nicht, dass sich der dieser Einschätzung zugrunde liegende Sachverhalt in den letzten drei Jahren geändert hat. Es gibt auch keine


 nennenswerte Zahl von Beschwerden oder Anregungen aus der Bevölkerung, die im
 Sinne einer Kritik an der Änderung an das Bundeskanzleramt gegangen wären.

Für den Bundeskanzler:

MATZKA