45/SBI XXV. GP
Eingebracht am 06.10.2014
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möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
An den
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
per mail:
NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
GZ: BKA-354.500/0012-I/4/2014 Wien, am 30. September 2014
Betrifft: Bürgerinitiative Nr. 52
Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes
Zur im Betreff genannten Bürgerinitiative betreffend „Wiederherstellung der Original- bundeshymne“ nimmt das Bundeskanzleramt wie folgt Stellung:
Da die in der Resolution angesprochene Änderung des Textes der Bundeshymne durch eine Initiative des Nationalrates und nicht aufgrund einer Regierungsvorlage erfolgte, richtet sich die Bürgerinitiative eigentlich an den Gesetzgeber und nicht an die Verwaltung. Es kann daher in der Sache selbst von dieser gegenüber dem Nationalrat keine Stellungnahme abgegeben werden.
Es scheint aber sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass der dem Bundesgesetz BGBl. I Nr 127/2011 zugrunde liegende Initiativantrag als Begründung für die Neufassung der Bundeshymne Folgendes anführte:
„In den mehr als sechzig Jahren seit dieser Entscheidung hat sich der allgemeine Sprachgebrauch verändert. In der Überzeugung, dass Sprache wie kein anderes Medium Bewusstsein prägt, ersuchen die Unterzeichneten Abgeordneten den Nationalrat daher darum, nunmehr eine geschlechtergerechte Änderung des Textes der Österreichischen Bundeshymne zu beschließen, .“
Das Bundeskanzleramt sieht nicht, dass sich der dieser Einschätzung zugrunde liegende Sachverhalt in den letzten drei Jahren geändert hat. Es gibt auch keine
nennenswerte Zahl von Beschwerden oder Anregungen aus der
Bevölkerung, die im
Sinne einer Kritik an der Änderung an das Bundeskanzleramt gegangen
wären.
Für den Bundeskanzler:
MATZKA