46/SBI XXV. GP
Eingebracht am 22.10.2014
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Geschäftszahl VD-199/52-2014 Innsbruck, 21.10.2014 |
Zu ZI. 17010.0020/35-L1.3/2014
Bezugnehmend auf die Bürgerinitiative Nr. 22 „Sanierung des Flurverfassungsgrundsatzgesetzes 1951, nach VfSIg 9336/1982“ teilt die Tiroler Landesregierung mit, dass von der Erstattung einer inhaltlichen Stellungnahme Abstand genommen wird.
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at
Bitte Geschäftszahl immer anführen!