51/SBI XXV. GP

Eingebracht am 21.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 


 

Betr.: Bürgerinitiative Nr. 60

Stellungnahme der Volksanwaltschaft

Sehr geehrter Herr Obmann!

Die Volksanwaltschaft hat von der „Parlamentarische[n] Bürgerinitiative betreffend Gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder“ (XXV. GP-NR Nr 60/BI) Kenntnis erlangt.

Dazu ist festzuhalten, dass der nach der Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft für Bildungs­angelegenheiten zuständige Volksanwalt Dr. Peter FICHTENBAUER sich dieses Themas beson­ders angenommen und mehrere Prüfungsverfahren zu diesem Thema durchgeführt hat. Ziel sei­ner Bemühungen war und ist es stets, dafür zu sorgen, dass chronisch kranke Kinder möglichst unter denselben Bedingungen für ihr Alter bestimmte Bildungsstätten (Kindergärten, Schulen etc) besuchen können, wie dies auch bei gesunden Kindern der Fall ist.



 

Bedauerlicherweise hat sich dabei gezeigt, dass auf seiten der Verantwortlichen das Problembe­wusstsein und damit die Bereitschaft, den betroffenen Kindern die erforderliche Hilfe zu leisten, nicht immer gegeben sind. Angesichts dessen begrüßt die Volksanwaltschaft die gegenständliche Bürgerinitiative und hofft, dass sie einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten und ein Ansporn sein kann, nach neuen und innovativen Lösungen auch jenseits überkommener Aufgabenzu­schreibungen zu suchen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Die Vorsitzende:

Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK