52/SBI XXV. GP
Eingebracht am 21.11.2014
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möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Betr.: Bürgerinitiative Nr. 60
Stellungnahme der Volksanwaltschaft
Sehr geehrter Herr Obmann!
Die Volksanwaltschaft hat von der "Parlamentarische[n] Bürgerinitiative betreffend Gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder" (XXV. GP-NR Nr 60/BI) Kenntnis erlangt.
Dazu ist festzuhalten, dass der nach der Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft für Bildungsangelegenheiten zuständige Volksanwalt Dr. Peter FICHTENBAUER sich dieses Themas besonders angenommen und mehrere Prüfungsverfahren zu diesem Thema durchgeführt hat. Ziel seiner Bemühungen war und ist es stets, dafür zu sorgen, dass chronisch kranke Kinder möglichst unter denselben Bedingungen für ihr Alter bestimmte Bildungsstätten (Kindergärten, Schulen etc) besuchen können, wie dies auch bei gesunden Kindern der Fall ist.
Bedauerlicherweise hat sich dabei gezeigt, dass auf seiten der Verantwortlichen das Problembewusstsein und damit die Bereitschaft, den betroffenen Kindern die erforderliche Hilfe zu leisten, nicht immer gegeben sind. Angesichts dessen begrüßt die Volksanwaltschaft die gegenständliche Bürgerinitiative und hofft, dass sie einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten und ein Ansporn sein kann, nach neuen und innovativen Lösungen auch jenseits überkommener Aufgabenzuschreibungen zu suchen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Die Vorsitzende:
Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK