53/SBI XXV. GP

Eingebracht am 08.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                      

                                                                                                                                                                                            

Stubenring 1, 1010 Wien

                                                                                                                             DVR: 0017001

An die                                                                                    AUSKUNFT

Parlamentsdirektion                                                              Erich Ostermeyer

Parlament                                                                              Tel: (01) 711 00 DW 6317

1017 Wien                                                                             Fax: +43 (1) 7158254

                                                                                              Erich.Ostermeyer@sozialministerium.at

 

Per Email: NR-AUS-                                                               E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung

PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at                                          der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse                                                        

                                                                                                                                             post@sozialministerium.at zu richten.

 

GZ: BMASK-43010/0079-IV/B/4/2014

 

Wien, 23.12.2014

Betreff:     Parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 58/BI betreffend "Pflege leistbar"

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezug nehmend auf das Mail vom 02. Dezember 2014, Zl. 17010.0020/44-L1.3/2014, betreffend die parlamentarische Bürgerinititative „Pflege leistbar“, Nr. 58/BI, nimmt das Sozialministerium wie folgt Stellung:

Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist zu einem zentralen Thema der öster­reichischen Sozialpolitik geworden. Derzeit haben rund 457.000 Frauen und Männer, das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung, Anspruch auf Pflegegeld. Und diese Zahl

wird infolge der demografischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.


Auch wenn sich durch das derzeitige Pflegevorsorgesystem die Lage der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen deutlich verbessert hat, ist es zweifellos erforderlich, dieses System weiter zu entwickeln und weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau der österreichischen Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu gewährleisten und die Pflege sowohl in den Heimen als auch zu Hause - auch in finanzieller Hinsicht - abzusichern.

 

Aufgrund dieser Herausforderungen wurden durch das Sozialministerium in den vergange­nen Jahren bereits mehrere Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise:

·        die kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3,

·        die Einführung eines Pflegekarenzgeldes mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 oder

·        der Ausbau der finanziellen Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson.

 

Zu einer Valorisierung des Pflegegeldes, wie in der Bürgerinitiative gefordert, ist Folgendes zu bemerken:

 

Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung wie folgt erhöht:

§  mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 um 2,5%,

§  mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 um 2,8%,

§  mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2,0%,

§  mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 um 4% (Stufen 1 und 2), 5% (Stufen 3 bis 5) und 6% (Stufen 6 und 7)

 

Überdies erfolgte eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. Jänner 2011 von mtl. 1.242 EUR auf mtl. 1.260 EUR, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass der Aufwand bei die­sen PflegegeldbezieherInnen besonders hoch ist.

 

Als wesentliche Verbesserung für PflegegeldbezieherInnen, zur Unterstützung der Angehörigenpflege und um die Preisentwicklung für die professionelle Pflege zu berücksichtigen und abzufedern, wird eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Pflegegeldstufen sowie der Ausgleiche um 2% mit 1. Jänner 2016 erfolgen. Die dazu erforderliche Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wurde am 11. Dezember 2014 vom Nationalrat beschlossen. Dadurch werden die PflegegeldbezieherInnen jährlich im Durchschnitt um € 111,- mehr Pflegegeld erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Mag. Manfred Pallinger

Elektronisch gefertigt.