53/SBI XXV. GP
Eingebracht am 08.01.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Stubenring 1, 1010 Wien
DVR: 0017001
An die AUSKUNFT
Parlamentsdirektion Erich Ostermeyer
Parlament Tel: (01) 711 00 DW 6317
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Erich.Ostermeyer@sozialministerium.at
Per Email: NR-AUS- E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung
PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse
post@sozialministerium.at zu richten.
GZ: BMASK-43010/0079-IV/B/4/2014
Wien, 23.12.2014
Betreff: Parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 58/BI betreffend "Pflege leistbar"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf das Mail vom 02. Dezember 2014, Zl. 17010.0020/44-L1.3/2014, betreffend die parlamentarische Bürgerinititative „Pflege leistbar“, Nr. 58/BI, nimmt das Sozialministerium wie folgt Stellung:
Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist zu einem zentralen Thema der österreichischen Sozialpolitik geworden. Derzeit haben rund 457.000 Frauen und Männer, das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung, Anspruch auf Pflegegeld. Und diese Zahl
wird infolge der demografischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Auch wenn sich durch das derzeitige Pflegevorsorgesystem die Lage der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen deutlich verbessert hat, ist es zweifellos erforderlich, dieses System weiter zu entwickeln und weitere Schritte zu setzen, um das hohe Niveau der österreichischen Pflegevorsorge auch in Hinkunft zu gewährleisten und die Pflege sowohl in den Heimen als auch zu Hause - auch in finanzieller Hinsicht - abzusichern.
Aufgrund dieser Herausforderungen wurden durch das Sozialministerium in den vergangenen Jahren bereits mehrere Maßnahmen gesetzt, wie beispielsweise:
· die kostenlose pensionsversicherungsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3,
· die Einführung eines Pflegekarenzgeldes mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 oder
· der Ausbau der finanziellen Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Hauptpflegeperson.
Zu einer Valorisierung des Pflegegeldes, wie in der Bürgerinitiative gefordert, ist Folgendes zu bemerken:
Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung wie folgt erhöht:
§ mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 um 2,5%,
§ mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 um 2,8%,
§ mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2,0%,
§ mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 um 4% (Stufen 1 und 2), 5% (Stufen 3 bis 5) und 6% (Stufen 6 und 7)
Überdies erfolgte eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. Jänner 2011 von mtl. 1.242 EUR auf mtl. 1.260 EUR, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass der Aufwand bei diesen PflegegeldbezieherInnen besonders hoch ist.
Als wesentliche Verbesserung für PflegegeldbezieherInnen, zur Unterstützung der Angehörigenpflege und um die Preisentwicklung für die professionelle Pflege zu berücksichtigen und abzufedern, wird eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Pflegegeldstufen sowie der Ausgleiche um 2% mit 1. Jänner 2016 erfolgen. Die dazu erforderliche Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wurde am 11. Dezember 2014 vom Nationalrat beschlossen. Dadurch werden die PflegegeldbezieherInnen jährlich im Durchschnitt um € 111,- mehr Pflegegeld erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Pallinger
Elektronisch gefertigt.