55/SBI XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

Bürgerinitiative Nr. 54 „Nein zum CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada" - Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweist zur Bürgerinitiative Nr. 54 auf die federführende Zuständigkeit des BMWFW bei den CETA- Verhandlungen (u.a. Investitionsschutzkapitel-ISDS) sowie die fachliche Federführung des BMG bei Gentechnik und nimmt darüber hinaus wie folgt Stellung:


Durch das Abkommen werden die EU-Umwelt- und Lebensmittelstandards nicht gesenkt (die Verhandlungen führte die Europäischen Kommission im Rahmen des AEUV Art. 207). Das Vorsorgeprinzip, welches auch im WTO SPS Abkommen vertraglich festgelegt ist, bleibt erhalten. Es wird durch den Vertragstext keine Änderungen in der EU betr. GVO-Zulassungen oder beim Verbot des Einsatzes von wachstumsfördernden Hormonen in der Tierproduktion geben.

Die EU gewährt Kanada sehr hohe Kontingentmengen im Fleischbereich, was von Seiten des BMLFUW auch im Verhandlungsprozess kritisiert wurde. Die Kanada zugestanden Mengen könnten für andere Freihandelsabkommen präjudizielle Wirkung haben. In einer sehr angespannten Marktsituation sind negative Preis- und Wettbewerbseffekte im Bereich der EU-Fleischproduktion möglich. Auf der anderen Seite werden die Exportmöglichkeiten bei Käse, Wein, Getränken und (hochverarbeiteten) Lebensmitteln erheblich verbessert.

Bisher war der Milchmarkt in Kanada extrem geschützt. Durch die Öffnung werden die österreichischen Exporte, z.B. bei hochqualitativem Käse, gesteigert werden können. Im Lebensmittelbereich können - nach Abschluss des Freihandelsabkommen - offensive österreichische Exportinteressen aufgrund der auslaufenden Zollbelastung und durch die Änderungen der Importvorschriften ausgebaut werden (z.B. bei Schokolade und Fruchtsäften). Die österreichische Weinwirtschaft hat großes Interesse an der Steigerung des Weinexports nach Kanada und durch das Abkommen wird der Export vereinfacht.

Im Verhandlungsverlauf wurde vom BMLFUW vehement eine transparente Vorgehensweise der Europäischen Kommission gefordert (zuletzt im Rat Landwirtschaft der EU im Oktober 2014). Auch sollte nach Ansicht des Ressorts weiterhin die Befassung der nationalen Parlamente (ebenso wie die vertraglich festgelegte Zustimmung des Europäischen Parlaments) eine Voraussetzung für die Zustimmung Österreichs im Rat der EU sein.

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

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