57/SBI XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

per E-Mail

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Bürgerinitiative Nr. 55 betreffend „die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem

Schuljahr 2015/2016“; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 55 betreffend „die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016“ wie folgt Stellung zu nehmen:

Hinsichtlich der Forderung nach der „längst fälligen Einrichtung eines Unterstufenreal-  gymnasiums am BORG Hermagor“ darf eingangs darauf hingewiesen werden, dass bezüglich   des Bundesoberstufenrealgymnasiums Hermagor (BORG Hermagor) schon seit mehr als vier Jahren Gespräche mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren laufen. So hat im Juli 2012 die Projektleitung der Neuen Mittelschule im damaligen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur an einem Gespräch zur „Bildungsregion Gailtal“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, des Landesschulrates, der Schulaufsicht sowie der Personal- und Eltern- vertretung teilgenommen. Dieses Gespräch kam unter anderem auf Initiative der Elterninitiative Gailtal zustande und verlief ausgesprochen konstruktiv. Mehrheitlich wurde dabei ein Eingriff in  das bestehende und funktionierende regionale Bildungsangebot als problematisch erachtet.

Unabhängig von der Sachlage des gegenständlichen Falles ist jedoch allgemein festzuhalten,  dass in manchen ländlichen Regionen aufgrund der gut funktionierenden Neuen Mittelschulen (NMS) bzw. ehemals der Hauptschulen für das Angebot einer „AHS-Matura“ nicht AHS-Unter- stufen bzw. AHS-Langformen, sondern als Alternative in diesen Regionen Oberstufenreal­gymnasien errichtet worden sind. Auch die Gründung des BORG Hermagor erfolgte nach diesen Voraussetzungen.

Zur sogenannten „freien Schulwahl“ ist festzuhalten, dass die allgemeine Zugänglichkeit der öffentlichen Schulen in Österreich unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes gewährleistet ist. Unter dem Aspekt der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht ist diese - unge­achtet der in diesem Zusammenhang auszublendenden Teilnahme an einem gleichwertigem

 

Unterricht - durch den Besuch von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen sowie von mittleren und höheren Schulen zu erfüllen und es besteht - soweit es nach der Schulart und den Aufnahmsbedingungen für den Besuch des    Kindes schulrechtlich in Betracht kommt - ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die öffentliche allgemein bildende Pflichtschule des jeweiligen Schulsprengels. Zudem stehen allen Absolventinnen und Absolventen der NMS dieselben Möglichkeiten offen wie den Absolven-  tinnen und Absolventen der allgemein bildenden höheren Schulen. Jedenfalls sind die allgemein bildenden höheren Schulen als überregionales Bildungsangebot zu verstehen, das weder verpflichtend besucht werden muss, noch auf einen bestimmten politischen Bezirk ohne Berück­sichtigung eines entsprechenden Einzugsgebiets reduziert werden kann.

Zu der im Rahmen der gegenständlichen Bürgerinitiative vorgebrachten Argumentation, wonach die Errichtung eines „Unterstufengymnasiums am BORG ... laut aktueller Geburtenzahl-    erhebung keinen bestehenden Standort“ gefährde und demnach „rasch umgesetzt werden“   könne, wäre anzumerken, dass sich die in der Region um Hermagor vorhandene Schülerinnen- und Schülerpopulation realiter auf die vorhandenen NMS-Standorte aufteilt. Die Existenz einer AHS-Unterstufe in der Region würde die Zusammensetzung der derzeitigen Schülerinnen- und Schülerpopulation gravierend verändern und die Lern- und Arbeitsbedingungen an den NMS- Standorten im Einzugsgebiet der neuen AHS-Unterstufe massiv beeinträchtigen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass das BORG Hermagor seinerzeit die Möglichkeit, eine   NMS-Partnerschaft mit einer Hauptschule einzugehen, abgelehnt hat. Zu den Bestrebungen des BORG Hermagor selbst eine Unterstufe auch zum Zwecke der Gründung einer NMS zu erhalten, wurde die Schule bereits 2010 daran erinnert, dass dafür einerseits die räumlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind und andererseits auch im Hinblick auf die sinkenden Schülerinnen- und Schülerzahlen eine Bedarfserhebung notwendig wäre. Das BORG Hermagor konnte bis dato weder eine Bedarfsanalyse noch ein akzeptables Raumkonzept vorlegen.

Seitens des Landesschulrates, der in erster Instanz in den Angelegenheiten der Bundes- Schulerhaltung zuständig ist, ist bis dato kein Errichtungsantrag im Bundesministerium für    Bildung und Frauen eingebracht worden. Eine grundsätzliche Stellungnahme des Landesschul­rates ist aber unabdingbare Voraussetzung für die Beurteilung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen.

Ein Eingriff in die sensible regionale Schulstruktur muss wohlüberlegt erfolgen, die Voraus­setzungen und möglichen Folgen sind vorab zu analysieren, zumal es nach den vorliegenden Informationen Schwierigkeiten gibt, im gesamten Bezirk Hermagor die bestehenden Klassen zu erhalten.

Wien, 26. Jänner 2015

Für die Bundesministerin:

Mag. Angela Weilguny

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