63/SBI XXV. GP
Eingebracht am 27.02.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Parlamentsdirektion
1017 Wien
GZ: BMASK-90170/0067-III/2014
Wien, 27.02.2015
Betreff: Parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 57/BI betreffend Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf- Gesetz
Das Sozialministerium erlaubt sich, zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative wie folgt Stellung zu nehmen.
Initiativen zur Vermeidung von Abfall bzw zur Nutzung von entstehenden Überschüssen insb zur Unterstützung von sozial schwachen Personen werden seitens des Sozialministeriums sehr begrüßt. Insofern werden die in der Bürgerinitiative Nr. 57/BI zum Ausdruck kommenden Ziele unterstützt.
Die legistische Zuständigkeit für das Thema Abfallwirtschaft liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister:
Dr.in Maria Reiffenstein
Elektronisch gefertigt.