63/SBI XXV. GP

Eingebracht am 27.02.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Parlamentsdirektion

1017 Wien

GZ: BMASK-90170/0067-III/2014

Wien, 27.02.2015

Betreff:     Parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 57/BI betreffend Verpflichtung zur Abgabe un­verkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf- Gesetz

Das Sozialministerium erlaubt sich, zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative wie folgt Stellung zu nehmen.

Initiativen zur Vermeidung von Abfall bzw zur Nutzung von entstehenden Überschüssen insb zur Unterstützung von sozial schwachen Personen werden seitens des Sozialministeriums sehr begrüßt. Insofern werden die in der Bürgerinitiative Nr. 57/BI zum Ausdruck kommen­den Ziele unterstützt.

Die legistische Zuständigkeit für das Thema Abfallwirtschaft liegt beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister:

Dr.in Maria Reiffenstein

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