65/SBI XXV. GP

Eingebracht am 31.03.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 


 

Herrn

Abgeordneten zum NR Michael Pock                                                        Die Vorsitzende

Obmann des Ausschusses für Petitionen und

Bürgerinitiativen

Parlament

Dr. Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien

Sachbearbeiter/-in:                                                  Geschäftszahl:                                                         Datum:

Mag. Thomas Sperlich                           VA-6105/0008-V/1/2015                        31. März 2015

Betr..  Petition Nr. 67 „HCB (Hexachlorbenzol) in Kärnten(XXV. GP Nr. 67d.B.)

Stellungnahme der Volksanwaltschaft

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Die Volksanwaltschaft erhielt routinemäßig die Petition „HCB (Hexachlorbenzol) in Kärnten (XXV. GP Nr. 67d.B.).

Die Volksanwaltschaft teilt dazu mit, dass sie aufgrund der medialen Berichterstattung über den Nachweis von Hexachlorbenzol (HCB) in Proben landwirtschaftlicher Produkte aus dem Kärntner Görtschitztal im November 2014 ein amtswegiges Prüfverfahren gem. Art. 148a Abs. 2 B-VG eingeleitet hat.


Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zur Altlastensanierung und Umweltförderung, zur Abfallentsorgung im Zementwerk Wietersdorf und zur Umweltinformation um Stellungnahme ersucht. Diese Stellungnahme langte im Februar 2015 ein.

Der Stellungnahme war zu entnehmen, dass die Verbrennung des Blaukalks umgehend gestoppt und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 16. Dezember 2014 die entsprechende AWG-Genehmigung entzogen wurde.

Aus der Stellungnahme, aus den Unterlagen auf der Homepage der Kärntner Landesregierung sowie aus der medialen Berichterstattung sind folgende derzeit laufende Prüfungen, Ermittlungen und Verfahren zu der gegenständlichen HCB-Freisetzung bekannt:

           Prüfung der Donauchemie (AISAG, GewO...)

           Prüfung des w&p-Zementwerks (AWG, GewO, UMG [Umweltmanagementgesetz]...)

           Verwaltungsstrafverfahren

           Mit Verfahrensanordnung vom 25. November 2014 wurde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Betreiberin des Zementwerks angeordnet

           Strafrechtliche Ermittlungen

           Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag, sowie

           Unabhängige Kommission des Kärntner Landeshauptmannes unter der Leitung von Univ.- Prof. Bernd-Christian Funk. Diese Kommission untersucht insbesondere die Verwaltungsakte, die Bescheide und die behördlichen Kontrollen sowie die behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit der Altlast K20, die Vergabeverfahren zur Verwertung von kontaminiertem Blaukalk, die Förderung der Sanierung der Altlast K20, die per Bescheid erfolgte Feststellung der „Nicht-Abfalleigenschaft“ der Kalkdeponie III, das entsprechende Um- weltverträglichkeitsprüfungsverfahren sowie das Bescheidverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Die Kärntner Landesregierung veröffentlichte bereits zahlreiche wichtige Unterlagen auf der Homepage des Landes (aus Datenschutzgründen zum Teil in anonymisierter Form).

In Anbetracht der laufenden Untersuchungen wird die Volksanwaltschaft zunächst die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.

Der Landeshauptmann von Kärnten wurde bereits um Übermittlung der Prüfergebnisse ersucht. Sobald diese vorliegen, wird die Volksanwaltschaft über den Fortgang der amtswegigen Überprüfung entscheiden.

 

Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, dies zu Ihrer Information mitteilen und zeichne

mit vorzüglicher Hochachtung

Die Vorsitzende:

Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu GZ: 17020.0025/14-L1.3/2015