65/SBI XXV. GP
Eingebracht am 31.03.2015
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möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
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Herrn
Abgeordneten zum NR Michael Pock Die Vorsitzende
Obmann des Ausschusses für Petitionen und
Bürgerinitiativen
Parlament
Dr. Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Mag. Thomas Sperlich VA-6105/0008-V/1/2015 31. März 2015
Betr.. Petition Nr. 67 „HCB (Hexachlorbenzol) in Kärnten(XXV. GP Nr. 67d.B.)
Stellungnahme der Volksanwaltschaft
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Die Volksanwaltschaft erhielt routinemäßig die Petition „HCB (Hexachlorbenzol) in Kärnten (XXV. GP Nr. 67d.B.).
Die Volksanwaltschaft teilt dazu mit, dass sie aufgrund der medialen Berichterstattung über den Nachweis von Hexachlorbenzol (HCB) in Proben landwirtschaftlicher Produkte aus dem Kärntner Görtschitztal im November 2014 ein amtswegiges Prüfverfahren gem. Art. 148a Abs. 2 B-VG eingeleitet hat.
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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde zur Altlastensanierung und Umweltförderung, zur Abfallentsorgung im Zementwerk Wietersdorf und zur Umweltinformation um Stellungnahme ersucht. Diese Stellungnahme langte im Februar 2015 ein.
Der Stellungnahme war zu entnehmen, dass die Verbrennung des Blaukalks umgehend gestoppt und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 16. Dezember 2014 die entsprechende AWG-Genehmigung entzogen wurde.
Aus der Stellungnahme, aus den Unterlagen auf der Homepage der Kärntner Landesregierung sowie aus der medialen Berichterstattung sind folgende derzeit laufende Prüfungen, Ermittlungen und Verfahren zu der gegenständlichen HCB-Freisetzung bekannt:
• Prüfung der Donauchemie (AISAG, GewO...)
• Prüfung des w&p-Zementwerks (AWG, GewO, UMG [Umweltmanagementgesetz]...)
• Verwaltungsstrafverfahren
• Mit Verfahrensanordnung vom 25. November 2014 wurde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Betreiberin des Zementwerks angeordnet
• Strafrechtliche Ermittlungen
• Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag, sowie
• Unabhängige Kommission des Kärntner Landeshauptmannes unter der Leitung von Univ.- Prof. Bernd-Christian Funk. Diese Kommission untersucht insbesondere die Verwaltungsakte, die Bescheide und die behördlichen Kontrollen sowie die behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit der Altlast K20, die Vergabeverfahren zur Verwertung von kontaminiertem Blaukalk, die Förderung der Sanierung der Altlast K20, die per Bescheid erfolgte Feststellung der „Nicht-Abfalleigenschaft“ der Kalkdeponie III, das entsprechende Um- weltverträglichkeitsprüfungsverfahren sowie das Bescheidverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Die Kärntner Landesregierung veröffentlichte bereits zahlreiche wichtige Unterlagen auf der Homepage des Landes (aus Datenschutzgründen zum Teil in anonymisierter Form).
In Anbetracht der laufenden Untersuchungen wird die Volksanwaltschaft zunächst die Ergebnisse dieser Untersuchungen abwarten.
Der Landeshauptmann von Kärnten wurde bereits um Übermittlung der Prüfergebnisse ersucht. Sobald diese vorliegen, wird die Volksanwaltschaft über den Fortgang der amtswegigen Überprüfung entscheiden.
Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, dies zu Ihrer Information mitteilen und zeichne
mit vorzüglicher Hochachtung
Die Vorsitzende:
Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK
zu GZ: 17020.0025/14-L1.3/2015