66/SBI XXV. GP

Eingebracht am 02.04.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative


GZ: BMASK-59104/0016-V/A/2/2014

                                                                                                                                                           Wien, 23.02.2015

Betreff:      Parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 54/BI betreffend "Nein zum Comprehensive

      Economic and Trade Agreement Abkommen (CETA)" zwischen Kanada und der Europä-ischen Union"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz entspricht mit vorlie-gendem Schreiben dem Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen hin-sichtlich einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 54 betreffend "Nein zum Comprehen-sive Economic and Trade Agreement Abkommen (CETA)".

Bezüglich der in der Bürgerinitiative thematisierten Schwerpunkte ACTA und Investitions-schutz wird auf die federführende Zuständigkeit des BMWFW bei den CETA Verhandlungen verwiesen. Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsu-mentenschutz wie folgt Stellung:


 

Die österreichischen Zugeständnisse im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungs­erbringung sind begrenzt und gehen nur in engen, arbeitsmarktpolitisch vertretbaren Berei-chen über die Zugeständnisse in bisherigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und dem GATS-Angebot für die Doha-Welthandelsrunde hinaus. Insgesamt bleiben alle Vereinbarun-gen im Rahmen des geltenden Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Fremdenrechts.

Für alle nach Österreich entsandten Arbeitskräfte gelten die österreichischen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Eine Vollstreckung von Strafen der EU-Mitgliedstaaten in Kanada bei Verstößen gegen europäische Kollektivver-tragslöhne und Arbeitsrecht hat - wie schon in allen anderen Freihandelsabkommen - keine Aufnahme gefunden. Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es allerdings aufgrund der im Vertrag enthaltenen „Labour Clause" unbenommen, entsprechende Maßnahmen gegen die Regeln missachtenden kanadischen Unternehmen zu setzen (z.B. Wiedereinreiseverbote, Konfiszie-rung von Unternehmenseigentum). Weiters wurde für den Bereich der Arbeitskräfteüberlas-sung und Arbeitsvermittlung auch die Möglichkeit gewahrt, allenfalls Maßnahmen jeglicher Art (AÜG, GewO, AuslBG, etc) neu zu schaffen oder zu verschärfen.

 

Die im CETA enthaltenen Kapitel „Handel und Arbeit" bzw. „Handel und Umwelt" basieren auf international anerkannten sozialen und umweltpolitischen Standards. In den entspre-chenden Bestimmungen festgehalten ist auch das sog. „right to regulate", das jedem Ver-tragspartner garantiert, auch weiterhin das Schutzniveau im Bereich Arbeit- und Umwelt-schutz etc. nach eigenem Ermessen festzulegen. Zusätzlich enthalten sind Monitoring- und Konsultationsmechanismen, die die Einhaltung der Vertragsbestimmungen garantieren sol-len. Eine verpflichtende Ratifikation der ILO-Kernarbeitsnormen durch die Vertragspartner wurde nicht vereinbart. Ein effektiver Durchsetzungsmechanismus mit Konsequenzen bei Verstößen gegen das Nachhaltigkeitskapitel (bspw. Strafzahlungen) hat ebenfalls keinen Ein-gang in den Vertragstext gefunden.

 

Hinsichtlich der in der Bürgerinitiative erwähnten Einführung von ACTA durch die Hintertüre wird auf die Stellungnahme des BMWFW verwiesen und gleichzeitig angemerkt, dass die relevanten strafrechtlichen ACTA-Bestimmungen aus dem Abkommenstext gestrichen wur-den. Aus konsumentenschutzpolitischer Sicht unterstützt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz das Recht auf Privatkopie.

In Bezug auf die in CETA enthaltenen ISDS-Bestimmungen unterstützt das ho. Ressort die Entschließung des Nationalrates vom 24. September 2014 (40/E XXV.GP) betreffend Anfor­derungen an Freihandelsabkommen der EU.

Mit freundlichen Grüßen Für den Bundesminister:

Mag.a Edeltraud Glettler

Elektronisch gefertigt.