71/SBI XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

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An die

Parlamentsdirektion

L.1.3 – Ausschussbetreuung NR

                                                                                                                                                      

E-Mail: NR-AUS-

PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at                         GZ. BMEIA-CA.3.13.08/0002-III.3/2015

 

 

 

 

Ressorstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 54/Bl betr. „Nein zum Comprehensive Economic and Trade Agreement Abkommen (CETA)"

 

 

Zu der im Betreff genannten Petition 54/BI verweist das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) zunächst darauf, dass für CETA-Angelegenheiten das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) federführend ist.

 

Im Übrigen hat Österreich beim letzten Europäischen Rat (Brüssel, 19. und 20. März 2015) die nachstehende Protokollerklärung abgegeben: 

 

Gemäß der Entschließung des österreichischen Nationalrats zu Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA vom September 2014 tritt Österreich für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards ein. Eine Absenkung der europäischen Standards gilt es zu verhindern.

Derartige umfassende Freihandelsabkommen müssen weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen ist aus Sicht der Entschließung des österreichischen Nationalrats vom September 2014 nicht erkennbar.

 

 

 

Wien, am 07. April 2014

Für den Bundesminister:

HEISS m.p.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

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