75/SBI XXV. GP

Eingebracht am 21.05.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Logo Bundesministerium für Gesundheit

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

 

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0026-I/A/15/2015

Datum:

20.05.2015

 

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 67/BI betr. HCB (Hexachlorbenzol) in Kärnten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 20. April 2015, GZ. 17010.0020/18-L1.3/2015, wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Forderungen der im Betreff genannten Bürgerinitiative Folgendes ausgeführt:

 

Grundsätzlich wird eine umfassende Aufklärung und Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Umweltkontamination durch Hexachlorbenzol (HCB) aufgrund unvollständiger Verbrennungsvorgänge im Zementwerk im Görtschitztal positiv beurteilt.

 

Mit Bekanntwerden der HCB-Belastung wurden die Untersuchungen vom Land Kärnten durchgeführt, da es sich hierbei um Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung handelt. Eine Veröffentlichung bzw. Bekanntgabe der Messergebnisse – sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte (Ergebnisse von Bluttests) verletzt werden – kann daher nur durch die zuständigen Behörden im Bundesland Kärnten (Landeshauptmann) erfolgen. Eine Infowebsite des Amtes der Kärntner Landesregierung mit Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen besteht bereits. Die durch das Bundesministerium für Gesundheit veranlasste Unterstützung (Amtshilfe) hinsichtlich der Abwicklung von Untersuchungen ändert nichts an dieser Zuständigkeit.

 

Eine Verpflichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Veröffentlichung aller im Zusammenhang mit dem HCB-Geschehen ermittelten Mess- und Testergebnisse ist nicht möglich.

 

Sämtliche Mess- und Testergebnisse im Zusammenhang mit HCB sind entweder aufgrund privater Aufträge oder im Auftrag des Landes Kärnten als amtliche Proben ermittelt worden. Die ermittelten Daten gehören daher der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber.

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

 

 

 

 

 

 

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