76/SBI XXV. GP
Eingebracht am 19.05.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. Mai 2015
Geschäftszahl:
BMWFW-10.107/0006-IM/a/2015
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Zur Bürgerinitiative Nr. 68 betreffend "Schutzbestimmungen im Baurechtsgesetz für den Fall der Wohnnutzung und Verbot weiterer Wohnhaus-Superädifikate" ist auf die inhaltliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen