80/SBI XXV. GP
Eingebracht am 12.06.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
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Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag. Gerhard Schwab Tel: (01) 711 00 DW 6532 Fax: +43 (1) 7158258 Gerhard.Schwab@sozialministerium.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@sozialministerium.at
zu richten.. |
An die Parlamentsdirektion per E-Mail:
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GZ: BMASK-10001/0223-I/A/4/2015 |
Wien, 12.06.2015 |
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Betreff: |
Bürgerinitiative Nr. 61 "Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionistlnnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen" |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nimmt mit Bezug auf die E-Mail vom 21. April 2015, Zl. 17010.0020/18-L1.3/2015, zur Bürgerinitiative Nr. 61 "Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionistlnnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen" wie folgt Stellung:
Die geforderte Änderung des
§ 13a des Pensionsgesetzes 1965 betrifft eine Frage des Pensionsrechts
der öffentlich Bediensteten und fällt daher in die Zuständigkeit
des Bundeskanzleramtes und die Regelung des Pensionssicherungsbeitrages im
Bundesbahngesetz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie.
Aus der Sicht des Sozialministeriums ist hinsichtlich des erwähnten
Pensionssicherungsbeitrages nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz darauf aufmerksam
zu machen, dass dieser nie 25% der Pension erreichen kann, da die 25% nur
für Pensionsteile über 300% der monatlichen
Höchstbeitragsgrundlage vorgesehen sind und im Bereich darunter geringere
Prozentsätze zur Anwendung kommen. Der erhöhte
Pensionssicherungsbeitrag nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz betrifft
bei Bundesbeamten und Bediensteten der ÖBB überdies nur Pensionen
über 6.975 € (150 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage).
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr.in Brigitte Zarfl
Elektronisch gefertigt.