81/SBI XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 


 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

 

per E-Mail

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 64 betreffend .Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierte'' Reife- und Diplomprüfung“ wie folgt Stellung zu nehmen:

Die neue Reifeprüfung geht als kompetenzorientierte Prüfung von völlig anderen Prämissen aus als bisher: Sie sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler der letzten Klassen bzw. Jahrgänge die Themenbereiche für die mündliches Reifeprüfung Ende November des jeweiligen Jahres bekannt gemacht bekommen. Da ähnliches an Schulen schon bisher, wenn auch zeitlich viel später und in sehr unterschiedlicher Weise gemacht wurde, wird diese Methode jetzt explizit und einheitlich für alle Schulstandorte gehandhabt. Dann kann während des Unterrichts gezielt auf die inhaltliche Vorbereitung der Reifeprüfung Bedacht genommen werden. Bemerkt wird, dass bis zu vier an Lehrkräfte zu vergütende Vorbereitungsstunden für jeden ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand in §63b Abs. 3 Gehaltsgesetz (GehG) vorgesehen sind. Mit diesen bis zu vier Vorbereitungsstunden kann dann im 14-tägigen Zeitraum zwischen schrift­licher und mündlicher Prüfung in Arbeitsgruppen auf die mündliche Reifeprüfung vorbereitet werden. Dort geht es um die unmittelbare Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (Präsentation, Rhetorik, Darstellungsformen auf Präsentationsgeräten).

Ferner ist durch einen Erlass des Bundesministeriums für die Reifeprüfung 2015 vorgesehen, dass die Unterrichtszeit ab der Beurteilungskonferenz bis zum Ende des Unterrichtsjahres an den letzten Klassen bzw. Jahrgängen maturaführender Schulstandorte, die die abschließende Prüfung nach dem neuen Regelmodell „teilstandardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an den AHS“ bzw. „Optionenmodell der Reife- und Diplomprüfung an BHS“ umsetzen, entsprechend dem Grundsatzerlass zum Projektunterricht als Vorbereitung auf die Reifeprüfung zu verwenden ist, also die Zeit ab dem 21. April 2015 (je nach Lage des letzten Prüfungstages) bis zum 30. April 2015.

Eine Erhöhung der Vorbereitungszeit zwischen der schriftlichen und der mündlichen Reifeprüfung um weitere Stunden trifft nicht den Kern der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung. Durch ein „allgemeines, systematisches Wissen“ zu den ausgegebenen Themenbereichen, auf die man sich sechs Monate vorbereiten kann, muss es den Kandidatinnen und Kandidaten möglich sein, zu jeder Frage aus einem jeweiligen Themenbereich nach einer Vorbereitungszeit von ca. 20 Minuten einen passende Antwort zu finden.

Bemerkt wird, dass die bisherige Vorbereitung auch deswegen nicht effektiv war, da für unterschiedliche Prüfungsgebiete völlig unterschiedliche Vorbereitungszeiten veranschlagt wurden. Die beliebte „Stoffeinschränkung“, die in den Vorbereitungsstunden gemacht wurde, hat nun beim kompetenzorientierten Ansatz keine Relevanz mehr, da die Nennung der Themenbereiche bereits Ende November erfolgt, um eine gezielte mindestens halbjährige Vorbereitung auf die mündlichen Teilprüfungen zu erreichen.

„Kompetenz“ bedeutet in diesem Zusammenhang, mit einem Thema gut umgehen zu können und auf eine unbekannte Frage eine passende Antwort zu finden. Auf der einen Seite besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten der Vorteil der Einschränkung des Lehrstoffes auf Themenbereiche, auf der anderen Seite erscheint es wichtig, dass die den Kandidatinnen und Kandi­daten die Themen soweit beherrschen, dass sie auf dazu gestellte Fragen Auskunft geben können.

Mit diesen Maßnahmen soll eine für alle Kandidatinnen und Kandidaten gleiche Vorbereitung auf die mündlichen Teilprüfungen möglich sein.

 

Geschäftszahl: BMBF-10.353/0055-111/4/2015                                                                                             Minoritenplatz 5

Sachbearbeiterin: Mag. Bernhard Guth                                                                                                     1014 Wien

Abteilung:           III/4                                                                                                                                Tel.: +43 1 531 20-0

E-Mail:                bernhard.guth@bmbf.gv.at                                                                                             Fax: +43 1 531 20-3099

Telefon/Fax +431 531 20-2371/531 20-812371                                                                                               ministerium@bmbf.gv.at

IhrZeichen: 17010.0020/18-L1.3/2015                                                                                                         www.bmbf.gv.at

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.                                                                       DVR 0064301


 

Wien, 15. Juni 2015

Für die Bundesministerin:

SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller

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