85/SBI XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Abgeordneten zum NR Michael Pock
Obmann des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
Parlament

Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien

Sachbearbeiter/-in:                                                                   Geschäftszahl:                                                                                Datum:

MR Dr. Thomas Piskernigg                   VA-6105/0016-V/1/2015                        18. Juni 2015

Betr.:   Bürgerinitiative Nr. 71

Stellungnahme der Volksanwaltschaft

Sehr geehrter Herr Obmann!

Die Volksanwaltschaft hat von der „Parlamentarische[n] Bürgerinitiative betreffend den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke“ (XXV. GP-NR Nr 71/BI) Kenntnis er-langt.

Aus diesem Anlass darf ich Sie darüber informieren, dass die Volksanwaltschaft ein Prüfungsver­fahren zu diesem Thema durchgeführt hat. Weiters war die vorliegende Thematik Gegenstand einer Ausgabe der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Ziel der Bemühungen ist es, die Militärmusiken so weit als möglich in der bisherigen personellen Stärke zu erhalten.

Mit der vom BMLVS geplanten Personalausstattung werden nach Auffassung von Experten Dar­bietungen für militärische Festakte wie zB Zapfenstreiche, Hymnen und Märsche jedenfalls im Freien nicht mehr kompositionsentsprechend möglich sein. Auch Benefiz- und Galakonzerte der „Außenstellenensembles“ seien dann nicht mehr möglich. Bisher habe man etwa für SOS- Kinderdörfer und lokale gemeinnützige Institutionen Benefizkonzerte gegeben, nunmehr müssten diese Institutionen auf die Einnahmen aus den Benefizkonzerten verzichten.

Insgesamt sei eine mangelnde Attraktivität der neuen „Außenstellenensembles“ für talentierte Musiker zu befürchten, ebenso ein Schaden für das Musikland Österreich. In diesem Zusammen-hang sei auch zu bedenken, dass die ländlichen Blasmusikkapellen ihren musikalischen Nach­wuchs maßgeblich aus der Militärmusik rekrutieren; mit den geplanten Kürzungen gehe somit ei-ne Beeinträchtigung des ländlichen Kulturlebens einher. Die Einsparungseffekte seien ver­gleichsweise gering.

Die soeben in den wesentlichen Punkten zusammengefasste Kritik hat nicht nur die Volksanwalt­schaft erhoben und erhebt sie nach wie vor, sondern sie wird auch weithin von bedeutenden Kul­turschaffenden geteilt. Als bisher hervorgetretene prominente Gegner der gegenständlichen Re­form sind zu nennen zB Dennis Russel Davies, Chefdirigent des Linzer Brucknerorchesters, Al-bert Schwarzmann, Dozent für Blasmusik am Salzburger Mozarteum und Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger von der Universität für Musik und darstellende Kunst, als Institutionen die Konferenz der Österreichischen Musikschulwerke sowie der Österreichische Gemeindeverband.

Vor diesem Hintergrund stellen die geplanten Kürzungen einen Missstand in der staatlichen Ver­waltung gemäß Art 148a B-VG dar. Eine Darstellung der gegenständlichen Vorgänge im nächsten Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft ist in Aussicht genommen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Vorsitzende

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek e.h.