91/SBI XXV. GP

Eingebracht am 27.08.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Logo Bundesministerium für Gesundheit

 

 

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

 

 

Geschäftszahl:

BMG-11000/0042-I/A/15/2015

Datum:

21.08.2015

 

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 69/BI betr. die Einführung einer österreichweiten anonymen Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und der Erforschung der Gründe dafür  

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. Juli 2015, GZ. 17010.0020/35-L1.3/2015, wird seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Forderungen der im Betreff genannten Bürgerinitiative Folgendes ausgeführt:

 

Derzeit ist eine statistische Erfassung aller durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich nicht vorgesehen. Es stehen ausschließlich Daten der Diagnosen- und Leistungsdokumentation der österreichischen Krankenanstalten über in Krankenanstalten durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung. Der Trend der offiziellen Spitalsentlassungsstatistik für die Diagnose „Legale Interruption“ bzw. „ärztlich eingeleiteter Abort“ zeigt ein kontinuierliches Absinken von 3.505 Fällen im Jahr 1990 auf 1.666 Abbrüche für das Jahr 2013.

 

Die Aussagekraft von Statistiken hängt entscheidend von der Genauigkeit und Vollständigkeit der zu erhebenden Daten ab. Eine statistische Erfassung aller Schwangerschaftsabbrüche würde eine entsprechende; insbesondere vollziehbare Rechtsgrundlage benötigen und müsste neben Krankenanstalten auch in ärztlichen Ordinationen durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche erfassen. Es müsste eine Meldepflicht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, geschaffen werden.

 

Selbst dann, wenn eine Rechtspflicht zu Meldungen geschaffen werden sollte, ist mangels Überprüfbarkeit nicht damit zu rechnen, dass aussagekräftige Daten erhoben werden können.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht keinen Mehrwert einer generellen Meldepflicht, weder für die Frauengesundheit noch für die Volksgesundheit im Allgemeinen. Die notwendige Bürokratie einschließlich Kontrollen der Einhaltung der Meldepflichten steht in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn. Statistische Daten zur Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verhindern keinen Schwangerschaftsabbruch und liefern keine Erkenntnisse zu den Motiven für einen Schwangerschaftsabbruch.

 

Eine ungewollte Schwangerschaft ist der häufigste Grund für Abbrüche. Um die Prävention ungewollter Schwangerschaften in Österreich zu verbessern und die Häufigkeit von Abbrüchen zu senken, muss der Entstehungszusammenhang der ungewollten Schwangerschaft besser beleuchtet werden.

 

Zur Erforschung der Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch wird auf die vom BMG mitfinanzierte Studie „Untersuchung über das Versagen von Kontrazeption“ verwiesen. Diese Studie wurde vom Frauengesundheitszentrum ISIS in Salzburg durchgeführt und 2014 der Öffentlichkeit mit dem Titel „…wenn Verhütung misslingt“ vorgestellt.

 

In der Studie wurden 553 Frauen, die sich zum Abbruch entschieden haben, an drei österreichischen Kliniken befragt (Fragebogen). Die Teilnahme erfolgte freiwillig und hatte keinen Einfluss auf den Schwangerschaftsabbruch. Die Studie liefert Ergebnisse zu den Gründen, warum ungewollte Schwangerschaften entstehen. Es zeigte sich, dass es nicht die ganz jungen Frauen sind, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden (sechs Prozent unter 20, ca. 50 Prozent zwischen 21 und 30 Jahre alt, ca. 40 Prozent zwischen 31 und 40 Jahre). Als relevante Merkmale für ungewollte Schwangerschaften wurden folgende identifiziert: verlassen auf lediglich mäßig oder wenig wirksame Verhütungsmethoden, häufig Anwendung von Verhütung von „Fall zu Fall“ u.a. bei seltenem Sex, Ablehnung von hormonellen Verhütungsmethoden. Knapp ein Drittel der Frauen gibt an, im Zeitraum vor der Entstehung der Schwangerschaft nie verhütet zu haben.

 

Weitere wichtige Ergebnisse der Studie waren zusammengefasst: Das Wissen über die Wirksamkeit von Verhütungsmethoden ist schlecht. Hormonelle Verhütung wird häufig aus Angst vor unerwünschten Nebenwirkungen, die deutlich überschätzt werden, abgelehnt. Frauen in der mittleren bis späteren reproduktiven Lebensphase haben ein schlechteres Wissen über die Wirksamkeit von Verhütungsmethoden als jüngere. Das Wissen über Notfallverhütung sinkt mit steigendem Alter.

 

Für das BMG stellen daher Informations- und Beratungseinrichtungen, die rund um das Thema Verhütung Beratungen anbieten, wichtige Anlaufstellen für Frauen dar, um einer ungewollten Schwangerschaft präventiv entgegenzuwirken.

 

Ebenso kommt sexualpädagogischen Präventionsmaßnahmen in Schulen große Bedeutung zu, um jungen Frauen und Mädchen so früh wie möglich Aufklärung und Information zur Schwangerschaftsverhütung zu vermitteln.

 

 

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl

 

 

 

 

 

 

 

 

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