92/SBI XXV. GP
Eingebracht am 26.08.2015
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möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
GZ. BMF-310212/0010-I/4/2015
Bezugnehmend auf die Note vom 7. Juli 2015, ZI. 17010.0020/35-L1.3/2015, betreffend parlamentarische Bürgerinitiative Nr. 71/BI vom 19. Mai 2015, betreffend den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke, beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Folgendes mitzuteilen:
Vorweg ist festzuhalten, dass die Militärmusik primär in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) fällt.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten und damit einhergehend begrenzten finanziellen Mitteln sind alle Ressorts gefordert, ihre Aufgaben zu überdenken und Reformmaßnahmen zu setzen. Um den erforderlichen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten und somit den vorgegebenen Budgetpfad einhalten zu können, hat sich das BMLVS dazu entschlossen, neben einer Reihe von Reformmaßnahmen im militärischen Bereich auch Kürzungen bei der Militärmusik vorzunehmen. Sollten diese Reformmaßnahmen bei der Militärmusik aufgrund öffentlicher Kritik vom BMLVS wieder zurückgenommen werden, so wären die Einsparungen vom Verteidigungsressort anderweitig zu erbringen.
26.08.2015
Für den Bundesminister:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)