96/SBI XXV. GP

Eingebracht am 27.08.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 76

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 76 betreffend „SOS-Fluglärm“ wie folgt Stellung:

 

Ruhe bringt Erholung und Lebensqualität und ist somit dem Ressort ein großes Anliegen. Mit der Umgebungslärmgesetzgebung ist europaweit ein wichtiger Schritt für die Lärmbekämpfung gesetzt worden. Die unter www.laerminfo.at veröffentlichten strategischen Lärmkarten sind eine wichtige Basis für Lärmschutz in Österreich und bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien in nationales Recht konnte erreicht werden, dass Lärmkarten für alle Flughäfen in Österreich erstellt werden müssen. Allerdings ist das BMLFUW bei der strategischen Lärmkartierung und der zugehörigen Festlegung der Schwellenwerte für die Lärmaktionsplanung nur koordinierend tätig. Die Zuständigkeit für den Bereich Lärmschutz liegt immer bei der für die Lärmquelle zuständigen Behörde. Beim Flugverkehr und damit auch beim Fluglärm liegt die Ressortzuständigkeit damit beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) als Luftfahrtbehörde.

 

Aus fachlicher Sicht kann in Zusammenhang mit der Fluglärmbelastung auf den Lärmteil des Umweltkontrollberichts 2013 (UKB) verwiesen werden (Umweltbundesamt GmbH). Demnach fühlen sich entsprechend der aktuellen Mikrozensusbefragung 2011 (Statistik Austria, 2013) 40 % der Österreicherinnen und Österreicher über 15 Jahre – also ca. 2,8 Mio. Personen – in ihrer Wohnung durch Lärm gestört. Der Anteil der in Österreich durch Fluglärm belästigten Personen weist laut UKB 2013 eine starke regionale Abhängigkeit auf. Während der österreichweite Anteil bei rund 6 % der von Lärm Betroffenen liegt, geben in der westlichen Obersteiermark und im südlichen Wiener Umland immerhin 28 % bzw. 23 % der durch Lärm belasteten Einwohnerinnen und Einwohner den Flugverkehr als Ursache der Lärmstörung an (Statistik Austria, 2013).

 

Im Rahmen der zweiten strategischen Lärmkartierung (Berichtsjahr 2012) wurden für alle sechs österreichischen Flughäfen in Summe rund 46.700 Einwohnerinnen und Einwohner erfasst, die Flugverkehrslärm von mehr als 55 dB (Tag-Abend-Nachtlärmpegel, 24 Stunden) ausgesetzt sind (www.laerminfo.at, Datenquelle: BMVIT).

 

Die geltenden Schwellenwerte von 65 dB (Tag-Abend-Nachtlärmpegel, 24 Stunden) bzw. 55 dB (Nachtlärmpegel, 8 Stunden) für die Umgebungslärm-Aktionsplanung für Fluglärm werden aus medizinischer Sicht als zu hoch angesehen (Medizinische Universität Wien, 2009). Auch die Dosis-Wirkungs-Abhängigkeiten weisen laut UKB 2013 für Fluglärm eine höhere Störwirkung als für Straßen- oder Schienenverkehrslärm aus. Im Zuge von Genehmigungsverfahren von flugverkehrsrelevanten Vorhaben stellen gemäß UKB 2013 die zukünftigen Flugrouten eine wichtige Information dar, da sie ausschlaggebend dafür sind, wo die Immissionen auftreten.

 

Der 10. Umweltkontrollbericht empfiehlt deshalb:

Angesichts der hohen Störwirkung von Fluglärm ist der Schwellenwert für die Aktionsplanung Flugverkehr zu senken. In der Genehmigung von flugverkehrsrelevanten Vorhaben im Rahmen von UVP-Verfahren soll die Festlegung von Flugrouten und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsverfahren verbindlich mitgeregelt werden (BMVIT, BMLFUW).

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

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