97/SBI XXV. GP

Eingebracht am 24.08.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

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GZ.BMVIT-13.400/0008-I/PR3/2015   DVR:0000175

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Zu Hd. Herrn Mag. Michalitsch

Leiter des Nationalratsdienstes

Parlament

1017  Wien

 

Wien, am 20.08.2015

 

Bezug: do. GZ: 17.010.0020/35-L1.3/2015

 

 

Seitens des bmvit darf zur gegenständlichen Bürgerinitiative Nr. 76 betreffend „ SOS Fluglärm“ einleitend festgehalten werden, dass die dargestellten Anliegen – soweit realisierbar – bereits durch die Wiener Mediation umgesetzt sind. Die Wiener Meditation wurde in Brüssel notifiziert und bleibt gemäß der neuen EU-VO „Lärmbedingte Betriebseinschränkungen auf Flughäfen der Union“ als Maßnahme, die bereits vor dem 13. Juni 2016 eingeführt wurde in Kraft.

 

Zu den einzelnen Anliegen darf Folgendes mitgeteilt werden:

 

·         Flugrouten, die so weit als möglich über unbesiedeltes Gebiet verlaufen – dicht besiedelte Gebiete wie Wien und seine Siedlungsachsen müssen großräumig umflogen werden

§ 120a LFG normiert die Verpflichtung der Austro Control GmbH, „die zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug festzulegen.“ Im Vordergrund dieser Regelung steht dabei die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs, wobei allerdings auch auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung Bedacht zu nehmen ist.

 

Im Rahmen der Wiener Mediation wurden eine ausgewogene Aufteilung der Flugrouten zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich erreicht und lärmschonende Flugrouten im Umland des FH Wien erstellt.

 

Aus der Wiener Mediation ist auch das Dialogforum FH Wien hervorgegangen, welches eine permanente Plattform für Diskussion, Verbesserung und Raum für Neuerungen aufgrund technischer Entwicklungen darstellt. Nachbesserungen aufgrund technischer Neuerungen erfolgen, falls erforderlich, durch die ACG nur in Absprache mit dem Dialogforum.

 

·         Wo ein Umfliegen nicht möglich ist, müssen Betroffene fair entschädigt werden

Aktuelle Messwerte (Quelle Evaluierungsbericht 2013 des Dialogforums) zeigen folgendes Bild:

-        Messstelle Wien 23: LEQ (Dauerschallpegel) Tag: 41,9 dB(A)

-        Messstelle Wien 23: LEQ (Dauerschallpegel) Nacht: 17,4 dB (A)

 

Die aktuellen Lärmpegel über Wien-Liesing liegen deutlich unter den gesetzlichen Schwellenwerten (LEQ Tag: 65 dB(A); LEQ Nacht: 55 DB(A)). Somit ist keine Grundlage für Entschädigungen gegeben.

 

·         Die Gesetzliche Verankerung eines absoluten Nachtflugverbots

Hier ist festzuhalten, dass am Flughafen Wien laut Mediation bereits entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Einerseits ist eine Deckelung der Nachtflugbewegungen auf 4700 jährlich (3000 mit Inbetriebnahme der 3. Piste) festgelegt. Andererseits wurden zusätzlich Nachflugrouten definiert, sodass beispielsweise ab 21 Uhr über Liesing nicht mehr gestartet wird. 

 

·         Keine 3. Piste am Flughafen Wien – kein weiterer Ausbau als Umsteigeflughafen

Strategische Konzepte betreffend die Erhaltung und Stärkung des Wirtschafts- und Luftfahrtstandortes Österreich, welche in der Road Map Luftfahrt dargestellt sind und durch die Standortstudie untermauert werden, sehen in der nachhaltigen Entwicklung der Flughafeninfrastruktur – dazu gehört die Bereitstellung einer 3. Piste am Flughafen Wien – einen wesentlichen Faktor.

 

 

Für den Bundesminister:

Dr. Brigitte Raicher-Siegl, LL.M.

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Petra Farthofer

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405

E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at