98/SBI XXV. GP
Eingebracht am 20.08.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18.August 2015
Geschäftszahl:
BMWFW-10.107/0010-IM/a/2015
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Beilage übermittle ich Ihnen die Stellungnahme meines Ressorts zur Bürgerinitiative Nr. 70 betreffend "Freies Gewerbe für den Damen- & Herrenkleidermacher" mit dem höflichen Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
zur Bürgerinitiative Nr. 70 "Freies Gewerbe
für den Damen- & Herrenkleidermacher"
Derzeit läuft die so genannte Transparenzinitiative auf der Grundlage der Berufs- anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU). Im Rahmen dieser Initiative müssen die Mitgliedstaaten ihre durch Qualifikationsvorschriften reglementierten Berufe der Europäischen Kommission melden und rechtfertigen. Die Prinzipien für diese Rechtfertigung sind in der Berufsanerkennungsrichtlinie enthalten; sie sind auf die entsprechende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zurückzuführen. Die bei der Europäischen Kommission eingegangenen Meldungen werden durch andere Mitgliedstaaten und durch die Europäische Kommission selbst evaluiert.
Das Ergebnis der Transparenzinitiative, die noch bis Anfang des nächsten Jahres läuft, wird die Grundlage für eine präzise Beurteilung von bestehenden Reglementierungen im Qualifikationsbereich bieten. Es ist zu erwarten, dass das Ergebnis des europäischen Evaluierungsprozesses deutlich zeigen wird, ob und inwieweit es zweckmäßig oder - aus europäischer Sicht - sogar geboten ist, derzeit reglementierte Gewerbe zu freien Gewerben umzugestalten, oder ob die Aufrechterhaltung der Reglementierung im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Konsumentenschutz oder auch im Hinblick auf die Erhaltung der dualen Aus-bildung gerechtfertigt ist.