109/SBI XXV. GP
Eingebracht am 02.12.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
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Bürgerinitiative Nr. 89/BI betreffend "Erhalt des Hubschrauber-
stützpunktes Vomp"
An den
Ausschuss für Petitionen
und Bürgerinitiativen
Parlament
1017 Wien
Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 23. November 2015, ZI. 17010.0020/49- L 1.3/2015, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in Bezug auf die Bürgerinitiative Petition Nr. 89/BI betreffend „Erhalt des Hubschrauberstützpunktes Vomp“ wie folgt Stellung:
Zunächst darf auf die Anfragebeantwortungen zum gegenständlichen Thema, Nr. 6361/AB zu Nr. 6580/J, Nr. 4965/AB zu Nr. 5096/J und Nr. 5896/AB zu Nr. 6062/J, verwiesen werden.
Darüber hinaus wird zusammenfassend festgehalten:
Ziel der Strukturanpassung ÖBH 2018 ist, das Österreichische Bundesheer in angepasster Form auch weiterhin zur Bewältigung der Landesverteidigungs- und Assistenzaufgaben zu befähigen. Im Zuge der Verhandlungen des Strukturpakets ÖBH 2018 wurde Einigung über ein Ende der militärischen Nutzung des Hubschrauberstützpunktes in der Frundsbergkaseme in Vomp erzielt. Dieser Umstand bildet sich auch in dem von der Bundesregierung am 20. Jänner 2015 zur Kenntnis genommenen Bericht ab. Der Entscheidung, zukünftig keinen dezentralen militärischen Hubschrauberstützpunkt in Vomp zu betreiben, ist ein sehr langer und gewissenhafter Entscheidungsprozess vorausgegangen, der zum Ziel hatte, die militärisch genutzte Infrastruktur so ökonomisch und effizient wie möglich zu definieren.
Die Aufrechterhaltung von dezentralen, ständigen militärischen Hubschrauberstützpunkten in Österreich erübrigt sich, weil die benötigten Mittel aus den betriebswirtschaftlich zweckmäßiger betriebenen Fliegerhorsten ebenso rasch und sogar effizienter bereitgestellt werden können. Die Auslastung am Hubschrauberstützpunkt in Vomp im Jahresdurchschnitt ist demgegenüber vergleichsweise gering. Auch aus diesem Grund ist eine zeitnahe Stilllegung zwingend erforderlich, die eine Reduktion der Betriebskosten sowie Einsparungen bei Joumaldiensten bewirken wird. Des Weiteren wird der Helikoptertyp Alouette III nach einem Phasenplan aus den Fliegerverbänden ausgeschieden und durch neue, leistungsstärkere Hubschrauber, die Außenlasten transportieren können und im alpinen Gelände einsatzfähig sind, ersetzt werden.
Für das ho. Ressort steht außer Diskussion, dass im Falle der Anforderung bei Natur- und Umweltkatastrophen den Tirolerinnen und Tirolern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geholfen wird. Das Österreichische Bundesheer kann jederzeit präventiv und zeitlich begrenzt Hubschrauber auf zivilen Flugplätzen oder in Kasernen im gesamten Bundesgebiet - so auch in Tirol - bereitstellen und im bereits eingetretenen Anlassfall ganze Hubschrauberverbände in die Assistenzeinsatzräume bringen. Als Beispiel wäre hier die Hochwasserssituation 2013 in Teilen Österreichs und im Tiroler Unterland (Bezirk Kitzbühl) zu erwähnen, wo bis zu 24 Hubschrauber eingesetzt wurden.
Im militärischen Fähigkeitsprofil des Österreichischen Bundesheeres ist jedenfalls sichergestellt, dass mit den verfügbaren Kräften und Mitteln Einsatz- und Handlungsfähigkeit und damit ebenso die Erfüllung von Aufgaben und Aufträgen im Rahmen eines Assistenzeinsatzes zur Katastrophenhilfe erhalten bleiben und bundesweit in kürzester Zeit zum Einsatz gebracht werden können. Die Assistenzeinsätze in den Gemeinden Sellrain und See im Juni des Jahres veranschaulichen deutlich die auch künftig angebotene Leistungsfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres. In Summe waren zwei Hubschrauber vom Typ Augusta Bell 212 im Einsatz. Diese Hubschrauber wurden an ihren Standorten außerhalb Tirols alarmiert und standen rechtzeitig für Verbindungs-, Versorgungs- und Evakuierungsflüge zur Verfügung.
Im Hinblick auf die fordernde Situation wird ersucht, den Planungs- und Veränderungsschritten Verständnis entgegenzubringen.
02.12.2015
Für den Bundesminister:
AbtLtr Dr. Martin ZEHETNER
Elektronisch gefertigt