109/SBI XXV. GP

Eingebracht am 02.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 


 

Bürgerinitiative Nr. 89/BI betreffend "Erhalt des Hubschrauber-

stützpunktes Vomp"

 

 

An den

Ausschuss für Petitionen

und Bürgerinitiativen

Parlament

1017 Wien

 

 

Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 23. November 2015, ZI. 17010.0020/49- L 1.3/2015, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in Bezug auf die Bürgerinitiative Petition Nr. 89/BI betreffend „Erhalt des Hubschrauberstütz­punktes Vomp“ wie folgt Stellung:

Zunächst darf auf die Anfragebeantwortungen zum gegenständlichen Thema, Nr. 6361/AB zu Nr. 6580/J, Nr. 4965/AB zu Nr. 5096/J und Nr. 5896/AB zu Nr. 6062/J, verwiesen werden.

Darüber hinaus wird zusammenfassend festgehalten:

Ziel der Strukturanpassung ÖBH 2018 ist, das Österreichische Bundesheer in ange­passter Form auch weiterhin zur Bewältigung der Landesverteidigungs- und Assis­tenzaufgaben zu befähigen. Im Zuge der Verhandlungen des Strukturpakets ÖBH 2018 wurde Einigung über ein Ende der militärischen Nutzung des Hubschrauber­stützpunktes in der Frundsbergkaseme in Vomp erzielt. Dieser Umstand bildet sich auch in dem von der Bundesregierung am 20. Jänner 2015 zur Kenntnis genommenen Bericht ab. Der Entscheidung, zukünftig keinen dezentralen militärischen Hubschrau­berstützpunkt in Vomp zu betreiben, ist ein sehr langer und gewissenhafter Entschei­dungsprozess vorausgegangen, der zum Ziel hatte, die militärisch genutzte Infrastruk­tur so ökonomisch und effizient wie möglich zu definieren.

Die Aufrechterhaltung von dezentralen, ständigen militärischen Hubschrauberstütz­punkten in Österreich erübrigt sich, weil die benötigten Mittel aus den betriebswirt­schaftlich zweckmäßiger betriebenen Fliegerhorsten ebenso rasch und sogar effizien­ter bereitgestellt werden können. Die Auslastung am Hubschrauberstützpunkt in Vomp im Jahresdurchschnitt ist demgegenüber vergleichsweise gering. Auch aus die­sem Grund ist eine zeitnahe Stilllegung zwingend erforderlich, die eine Reduktion der Betriebskosten sowie Einsparungen bei Joumaldiensten bewirken wird. Des Weiteren wird der Helikoptertyp Alouette III nach einem Phasenplan aus den Fliegerverbänden ausgeschieden und durch neue, leistungsstärkere Hubschrauber, die Außenlasten transportieren können und im alpinen Gelände einsatzfähig sind, ersetzt werden.

Für das ho. Ressort steht außer Diskussion, dass im Falle der Anforderung bei Natur- und Umweltkatastrophen den Tirolerinnen und Tirolern mit allen zur Verfügung ste­henden Mitteln geholfen wird. Das Österreichische Bundesheer kann jederzeit präven­tiv und zeitlich begrenzt Hubschrauber auf zivilen Flugplätzen oder in Kasernen im gesamten Bundesgebiet - so auch in Tirol - bereitstellen und im bereits eingetretenen Anlassfall ganze Hubschrauberverbände in die Assistenzeinsatzräume bringen. Als Beispiel wäre hier die Hochwasserssituation 2013 in Teilen Österreichs und im Tiro­ler Unterland (Bezirk Kitzbühl) zu erwähnen, wo bis zu 24 Hubschrauber eingesetzt wurden.

Im militärischen Fähigkeitsprofil des Österreichischen Bundesheeres ist jedenfalls si­chergestellt, dass mit den verfügbaren Kräften und Mitteln Einsatz- und Handlungsfä­higkeit und damit ebenso die Erfüllung von Aufgaben und Aufträgen im Rahmen ei­nes Assistenzeinsatzes zur Katastrophenhilfe erhalten bleiben und bundesweit in kür­zester Zeit zum Einsatz gebracht werden können. Die Assistenzeinsätze in den Ge­meinden Sellrain und See im Juni des Jahres veranschaulichen deutlich die auch künf­tig angebotene Leistungsfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres. In Summe wa­ren zwei Hubschrauber vom Typ Augusta Bell 212 im Einsatz. Diese Hubschrauber wurden an ihren Standorten außerhalb Tirols alarmiert und standen rechtzeitig für Verbindungs-, Versorgungs- und Evakuierungsflüge zur Verfügung.

Im Hinblick auf die fordernde Situation wird ersucht, den Planungs- und Verände­rungsschritten Verständnis entgegenzubringen.

02.12.2015

Für den Bundesminister:

AbtLtr Dr. Martin ZEHETNER

 

Elektronisch gefertigt