112/SBI XXV. GP

Eingebracht am 15.12.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

SEKTION III-RECHTschwarz

 

GZ.: BMI-KA1000/0888-III/9/a/2015

 

 

Wien, am 07. Dezember 2015

 

 

An die

Parlamentsdirektion

 

Per Mail an:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

BMI - Referat III/9/a

Minoritenplatz 9

1014 Wien

+43 (01) 53126

Org.-E-Mail: BMI-III-9-a@bmi.gv.at

WWW.BMI.GV.AT

DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an

die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Bezug:

Stellungnahme zur Bürgerinitiative 84/BI betr. „Asyl-Erstaufnahmezentrum Ossiach“,

GZ: 17010.0020/49-L1.3/2015

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Bezugnehmend auf das Ersuchen durch die Parlamentsdirektion um Stellungnahme zur Parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend "Asyl-Erstaufnahmezentrum Ossiach", GZ: 17010.0020/49-L1.3/2015, darf seitens des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/9 (Bundebetreuung und Grundversorgung), zu den einzelnen Fragen wie folgt ausgeführt werden:

 

Zu den Fragen 1 und 6 bis 8:

Bereits im letzten Jahr wurde, aufgrund der steigenden Anzahl von Asylsuchenden, zwischen dem Bund und den Bundesländern ein gemeinsames Konzept zur flexiblen Steuerung bei der Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden erarbeitet. Dieses Konzept wurde mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015, welches mit  20. Juli 2015 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Wesentlicher Bestandteil dieses gemeinsamen Konzepts stellen die Verteilerquartiere in den Bundesländern dar, welche durch den Bund betrieben werden.

Die Auswahl für den Standort des Verteilerquartiers in Kärnten wurde gemeinsam mit Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser getroffen. Dabei wurden mehrere Liegenschaften in Betracht gezogen, wobei die erste Wahl seitens des Bundesministeriums für Inneres eine andere Liegenschaft gewesen wäre, welche aber leider vom Eigentümer nicht an das BM.I vermietet wurde. Somit fiel die endgültige Entscheidung insbesondere aufgrund seiner Größe, Lage und dessen optimaler Eignung für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden auf das gegenständliche Objekt in der Gemeinde Ossiach.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die notwendigen Renovierungskosten werden durch den Eigentümer getragen und fallen daher nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 4:

Als dauerhafte Kosten fallen vor allem die monatlichen Miet- und Betriebskosten, sowie die Kosten für die Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Firma ORS Service GmbH an. Prinzipiell werden die Kosten im Rahmen der Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis sechs zu vier aufgeteilt.

 

Zu Frage 5:

Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten mussten in Absprache mit den Bundesländern möglichst rasch die neu vorgesehen Verteilerquartiere geschaffen werden. Die Gemeinde Ossiach wurde über die Entscheidung für das Objekt Rappitsch 40 bereits Anfang Juli 2015 informiert. Von Seiten der Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung) wurden darüber hinaus in den letzten Monaten viele besorgte Anfragen der Ossiacherinnen und Ossiacher beantwortet, wo versucht wurde, Aufklärung zu leisten und Vorbehalte in der Bevölkerung abzubauen.

 

Zu Frage 9:

Es besteht kein Naheverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und der Frau Bundesminister für Inneres.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bundesministerin:

 

i.V. Mag. Michaela Malz

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