113/SBI XXV. GP

Eingebracht am 22.12.2015
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Betreff:        Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat
KGF - Ausland;

Parlamentarische Bürgerinitiative 73/BI betr. "Errichtung und Finanzierung eines Grabmals für die Opfer von Maly Trostinec"

Stellungnahme;

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die Zahl GZ: 17010.0020/49-L1-3/2015 wird zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative mitgeteilt, dass für die Errichtung eines Grabmals in Erinnerung an die österreichischen Opfer der Shoa in Maly Trostinec seitens des Bundesministeriums für Inneres bedauerlicherweise keine Finanzierung erfolgen kann, da die dem Ressort für Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Bundes, auf Grund der österreichischen Rechtslage (Kriegsgräberfürsorgegesetze BGBl. 175 und 176 vom 7. Juli 1948), ausschließlich zur Pflege und Erhaltung der im Inland gelegenen Kriegsgräber des I. und II. Weltkrieges zu verwenden sind.


Für ein Tätigwerden des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Kriegsgräberfürsorge im Ausland fehlt jegliche gesetzliche Grundlage.

Für die Bundesministerin:

DDr. Barbara Glück

 

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