115/SBI XXV. GP

Eingebracht am 23.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative


 

GZ.: BMI-FW1620/3383-III/9/2015

BMI-III/9
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An die Parlamentsdirektion

 

per E-Mail NR-AUS-

PETBI.Stellungnahme@parlament.av.at

 

Betreff:      Bürgerinitiative 86/BI betr. Menschenwürdige Aufnahme von Asylwerberlnnen - Zu GZ: 17010.0020/49-L1.3/2015

Sehr geehrter Herr Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf die Petition Nr. 86/BI, do. GZ: 17010.0020/49-L1.3/2015 betreffend „Menschenwürdigen Aufnahme von Asylwerberlnnen“, darf seitens des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung), wie folgt Stellung genommen werden:

Österreich ist derzeit mit großen Herausforderungen im Asyl- und Grundversorgungsbereich konfrontiert. Der Zustrom aus den Bürgerkriegsgebieten wie Syrien, dem Irak oder Staaten mit einer prekären Sicherheitslage - wie beispielsweise Afghanistan - ist weiterhin ungebrochen. Alleine im November wurden über 12.000 Asylanträge gestellt, bis Ende November waren es seit Jahresanfang etwa 80.000 Asylanträge. Dies fordert auch insbesondere den Bereich der Unterbringung im hohen Maße.

Für die Unterbringung der schutzsuchenden Menschen sind sowohl Bund als auch Bundesländer aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG gemeinschaftlich verantwortlich. Während der Bund grundsätzlich für die Grundversorgung während des sogenannten Zulassungsverfahrens zuständig ist, so sind die Länder nach Zulassung des Asylverfahrens für die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung der hilfs- und schutzbedürftigen Personen verantwortlich.

Eine entsprechende Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von schutzsuchenden Menschen ist selbstverständlich auch ein Anliegen des Bundesministeriums für Inneres. Aus diesem Grund wird die Betreuung in den Bundesbetreuungseinrichtungen auch durch ein professionelles Betreuerteam eines privaten Betreibers, welcher nach einer europaweiten Ausschreibung als Bestbieter den Zuschlag erhalten hat, vorgenommen. Die Betreuer verfügen über eine entsprechende Ausbildung oder langjährige Erfahrung in der Flüchtlingsbetreuung. Eine ausreichende und ausgewogene Verpflegung ist jedenfalls in den Bundesbetreuungseinrichtungen sichergestellt und wird auch regelmäßig überprüft. Die medizinische Versorgung von Asylwerbern wird im Rahmen der Grundversorgung durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge gesichert. Dadurch haben Asylwerber Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie österreichische Staatsbürger. Besondere Bedürfnisse von besonders schutzwürdigen Gruppen werden in den Bundesbetreuungseinrichtungen sowohl bei der Unterbringung als auch Verpflegung und Betreuung jedenfalls berücksichtigt.

Soweit eine Aufnahme von Neuantragsteilem in eine Bundesbetreuungseinrichtung nicht umgehend möglich ist, darf ausgeführt werden, dass dies unter anderem dem Umstand geschuldet ist, dass derzeit in den Bundesbetreuungseinrichtungen mehr als 4.200 Asylwerber, deren Verfahren bereits zugelassen wurde, auf die Übernahme durch die Länder warten. Der Schluss einer nicht entsprechenden Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in den Bundesbetreuungseinrichtungen kann daraus keinesfalls gezogen werden.

Das Bundesministerium für Inneres hat die Länder wiederholt und eindringlich aufgefordert genügend Unterbringungsplätze für hilfs- und schutzbedürftige Personen zur Verfügung zu stellen, um insbesondere auch die Bundesbetreuungseinrichtungen zu entlasten. Sanktionen gegenüber den Ländern widersprechen jedoch dem Grundgedanken der partnerschaftlichen und gemeinschaftlichen Durchführung der Grundversorgung und sind daher auch in der Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG nicht vorgesehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres arbeiten permanent an der Schaffung neuer Quartiere, um entsprechende Unterbringungsplätze für hilfs- und schutzbedürftige Personen bereitstellen zu können und weitere Obdachlosigkeit hintanzuhalten. Von Seiten des Bundesministeriums für Inneres werden daher derzeit alle angebotenen und grundsätzlich geeigneten Möglichkeiten zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geprüft. Diesbezüglich ist man unter anderem auch in Kontakt mit der Bundesimmobiliengesellschaft und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.

Abschließend darf festgehalten werden, dass Angelegenheiten des Schulbesuchs sowie Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Michaela Malz

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