116/SBI XXV. GP

Eingebracht am 28.12.2015
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Logo Bundesministerium für GesundheitStellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

Parlamentsdirektion

Parlament

1017 Wien

Organisationseinheit:

BMG - I/A/15 (Ministerrat)

Sachbearbeiter/in:

Elke Wyschata

E-Mail:

elke.wyschata@bmg.gv.at

Telefon:

+43 (1) 71100-4894

Fax:

Geschäftszahl:

BMG-11000/0064-I/A/15/2015

Datum:

23.12.2015

 

 

E-Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 80 betr. "Faire Lebensmittel"

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 23. November 2015, GZ. 17010.0020/49-L1.3/2015, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Bürgerinitiative Folgendes mit:

 

Das neue Kennzeichnungsrecht wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) geregelt.

 

Darin ist auch die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln geregelt. Dabei handelt es sich um eine wichtige Forderung von Österreich, die im Rahmen der Verhandlungen zur Verordnung auch durchgesetzt werden konnte.

 

Eine Herkunftskennzeichnung ist derzeit erforderlich im Falle von Irreführung und für verpacktes, frisches Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Daneben gilt schon seit langem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch.

 

Hinsichtlich der verpflichtenden Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsorts bei weiteren Lebensmitteln hat die Europäische Kommission Berichte über die Möglichkeit einer Ausweitung der obligatorischen Ursprungskennzeichnung erstellt. Aus den Berichten geht hervor, dass zwar der Wunsch der Verbraucher/innen nach Ursprungsinformationen erheblich ist, jedoch mit dem Verarbeitungsgrad sinkt und sich auch nicht in einer tatsächlichen Zahlungsbereitschaft widerspiegelt. Die Europäische Kommission kommt zum Schluss, dass die Kosten einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung der untersuchten Produktgruppen den damit verbundenen Nutzen übersteigen und dass freiwillige Kennzeichnungsvorschriften die beste Lösung zu sein scheinen.

 

Die Berichte der Europäischen Kommission haben zu Diskussionen geführt, deren Ergebnisse abzuwarten sind.

 

Österreichs Position für eine Erweiterung der Herkunftskennzeichnung ist die, dass auch bei unverarbeiteten Lebensmitteln, Lebensmitteln aus einer Zutat, sowie leicht verarbeiteten landwirtschaftsnahen Lebensmitteln wie Käse und Schinken hinsichtlich der primären Zutaten (Milch und Fleisch) die Herkunft anzugeben ist.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass validierte, klar verständliche Informationen für Verbraucher/innen unabdingbar sind, um informierte Entscheidungen in der Auswahl von Lebensmitteln treffen zu können. Dabei sind jedoch die Interessen der Verbraucher/innen und die dem Sektor und der Verwaltung aus der Kennzeichnung erwachsenden zusätzlichen Belastungen in Relation zu stellen und ein für alle beteiligten Verkehrskreise machbarer Ansatz zu ermöglichen.

 

 

Für die Bundesministerin:

Irene Peischl