122/SBI XXV. GP

Eingebracht am 20.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 


An den

Ausschuss für Petitionen und

Bürgerinitiativen                                                                                 Wien, am 20. Jänner 2016

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien                                                               GZ.BMEIA-EU.4.15.10/0103-IV.2c/2015

 

per Mail:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

 

 

87/BI   Flucht beginnt mit Krieg. Für humanitäre Hilfe und menschliches Vorgehen

            der EU und ihrer Mitgliedsstaaten

 

 

Zu der im Betreff genannten parlamentarischen Bürgerinitiative übermittelt das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres folgende Stellungnahme:

Humanitäre Hilfe:

Die Europäische Union hat seit Beginn des Syrienkonflikts aus Mitteln der EU Kommission und der EU MS rund € 4,4 Mrd. an finanzieller Hilfeleistung für syrische Flüchtlinge in den Nachbarstaaten und auch für Binnenvertriebene in Syrien bereitgestellt. Diese Mittel werden sowohl über UNCHR als auch im Wege einer Reihe von anderen humanitären Organisationen, wie das World Food Programme, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder humanitäre Nichtregierungsorganisationen abgewickelt.

Die Staats- und Regierungschef haben sich beim Europäischen Rat am 23. September 2015 darauf verständigt, für die Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Region durch einen Betrag in Höhe von mindestens € 1 Mrd. diese Hilfeleistung weiter zu intensivieren.

Darüber hinaus wurde für die Unterstützung des Libanons, Jordaniens, der Türkei und anderer Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise eine Aufstockung des regionalen Treuhandfonds der EU auf € 500 Mio. ("Madad-Fonds") beschlossen. Österreich stellt für die erwähnten zusätzlichen Hilfsleistungen € 23 Mio. zur Verfügung.

Schaffung legaler Fluchtmöglichkeiten und solidarisches Vorgehen bei der Verteilung der Asvlwerberlinnen in der EU:

Beim Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 beschlossen die Staats- und Regierungschefs ein Programm für das Resettlement von 20.000 syrischen Flüchtlingen aus der Region in die EU. Die Anzahl der Resettlement Plätze wurde in der Tagung der Innenminister am 20. Juli 2015 auf insgesamt 22.504 Plätze aufgestockt (unter Beteiligung von NO, ISL, LIE und CH). Österreich hat 1.900 Plätze angeboten und bislang 1.288 syrische Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern in Jordanien, Libanon, Türkei und Irak aufgenommen.

 

Neben der durch das Resettlement Programm ermöglichten Umsiedlung von Flüchtlingen aus der Region in die EU hat die Europäische Union zusätzlich einen temporären Mechanismus zur Umverteilung (Relocation) von Flüchtlingen zwischen den EU-MS geschaffen. Mit Hilfe dieses Mechanismus sollen 160.000 Flüchtlinge auf Basis eines fairen Verteilungsschlüssels auf alle EU-MS verteilt werden. Daneben hat die EK einen Vorschlag für die Schaffung eines permanenten Umverteilungsmechanismus im Rahmen der Überarbeitung der Dublin-Verordnung vorgelegt.

Aufnahmezentren/Hotspots:

Beim Europäischen Rat am 23. September 2015 sind die Staats- und Regierungschefs übereinkommen, sogenannte Hotspots zur Identifizierung, Registrierung, Abnahme von Fingerabdrücken und zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzsuchenden und anderen Migranten in Italien und Griechenland mit dem Ziel einer fairen Verteilung einzurichten. Zurzeit findet die technische und personelle Ausstattung dieser Hotspots statt. Österreich unterstützt den Aufbau der Hotspots und beteiligt sich mit der Entsendung von Experten.

 

Abschließend wird in Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Bürgerinitiative auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres verwiesen.

Für den Bundesminister:

LIEBMANN