128/SBI XXV. GP

Eingebracht am 22.01.2016
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Zentraler Rechtsdienst

ZRD

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

L1.3 – Ausschussbetreuung NR

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 23.12.2015

 

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                               Unsere Geschäftszahl                                              Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom                                                               BMLFUW-LE.4.2.6/0194-RD           Maria Hausknecht

17010.0020/49-L1.3/2015                 3/2015                                                6954

23.11.2015

 

Ressortstellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 80

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Bürgerinitiative Nr. 80 betreffend „Faire Lebensmittel“ wie folgt Stellung:

 

Österreich bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten sowie zu einem umfassenden Umweltschutz.

Österreich bekennt sich weiters zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion.

Ausgehend von dieser bundesverfassungsgesetzlich festgelegten Ausrichtung der österreichischen Agrar- und Umweltpolitik können die Aussagen der Bürgerinitiative „faire Lebensmittel“ unterstützt und mitgetragen werden.

Selbstverständlich ist es auch die Entscheidung der Konsumentin und des Konsumenten regionale Qualitätsprodukte, etwa in Bio- oder gentechnikfreier Qualität, auch entsprechend nachzufragen.

 

Mit dem Agrarumweltprogramm, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen durch eine Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt.

Neben der Förderung der biologischen Landwirtschaft und der Erhaltung der biologischen Vielfalt werden auch Maßnahmen für Qualitätsprodukte unterstützt.

 

Konsumenten zeigen zunehmend Interesse an Lebensmitteln aus biologischer Produktion und haben ein höheres ethisches Bewusstsein beim Einkauf. Kontrollierte Herkunftsangaben und Gütesiegel können hier unterstützend einwirken, um Orientierung zu schaffen.

Die von den Konsumentinnen und Konsumenten erwarteten Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln aus Österreich können durch das AMA-Gütesiegel bereits jetzt sehr gut abgedeckt werden. Beispielsweise Fleischerzeugnisse, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gekennzeichnet und beworben werden, dürfen nur Fleisch bzw. Speck aus Österreich enthalten. Für solche Fleischprodukte darf ausschließlich Fleisch von Tieren verwendet werden, die in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet worden sind. Auch die Zerlegung und Verarbeitung darf ausschließlich in Österreich erfolgen.

 

Die österreichische Codexkommission beschäftigt sich seit mehreren Jahren intensiv mit Fragen der täuschungsfreien Aufmachung von Lebensmitteln. Zuletzt wurde eine Leitlinie herausgegeben, in der folgende Kennzeichnungsangaben näher festgelegt wurden:

 

Im Hinblick auf die Kontrolle von täuschungsfreien Kennzeichnungsangaben bei Lebensmitteln wird auf die Zuständigkeit der Länder für den Vollzug des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) hingewiesen.

 

Es kann auf eine Reihe bestehender Kennzeichnungen oder Kennzeichnungssysteme hingewiesen werden:

So ist eine Verpflichtende Herkunftsbezeichnung vorgesehen bei

und/oder bei mehr als einem Ursprungsland

„EU“, „Nicht-EU“ oder „EU/Nicht-EU“.

 

Die Kennzeichnung der Haltungsform bei Eiern und Eiprodukten ist auf EU-Ebene geregelt.

Eine alternative Möglichkeit wäre, im Rahmen der Vermarktungsnormen eine Kennzeichnungsverpflichtung der Legehennenhaltung bei Eiprodukten der ersten Verarbeitungsstufe (z.B. Flüssigei oder Eipulver) zu regeln.

Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Vermarktungsnormen wäre nur durch die Erlassung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (Einheitliche Gemeinsame Marktordnung mit Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) möglich. Eine Mehrheitsfindung würde vermutlich nicht zustande kommen.

Eine nationale zusätzliche Regelung im Wege einer Änderung des Vermarktungsnormengesetzes durch Erweiterung um KN-Codes für Eiprodukte und aufbauend darauf neue Vermarktungsnormenverordnung für Eiprodukte mit verpflichtender Kennzeichnung der Haltungsformen würde nur für in Österreich produzierte und abgepackte Eiprodukte und damit für etwa ein Drittel der in Österreich weiter verarbeiteten Ware gelten und damit für diesen Bereich erheblich höhere Kosten bedingen.

 

Herkunfts- und Qualitätssicherungssysteme

Im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Systems werden die einzelnen Richtlinien laufend einer Qualitätskontrolle unterzogen und eine entsprechende Weiterentwicklung des Herkunfts- und Qualitätssicherungssystems vorgenommen.

Änderungen bzw. Verschärfungen wurden bereits in folgenden AMA-Gütesiegel-Richtlinien umgesetzt:

 

Auf die Basis-Richtlinie aufbauend wurden darüber hinaus zusätzliche freiwillige Qualitätsmodule im Bereich der Milch- und Fleischrinderhaltung sowie für Schafe und Ziegen entwickelt.

Derzeit wird zudem eine Qualitätsoffensive für den Bereich Geflügel und Putenmast gestartet, die AMA-Gütesiegel-Basisrichtlinie entsprechend überarbeitet und ein neues freiwilliges Qualitätsmodul entwickelt.

Darüber hinaus wurde die AMA-Gütesiegel-Biorichtlinie gänzlich überarbeitet und liegt damit in den Ansprüchen an Qualität und Herkunftssicherung der erzeugten Produkte deutlich über der EU-Bio-Verordnung und konnte durch das BMLFUW als neues Herkunftssicherungs- und Qualitätssystem anerkannt werden.

 

Die Weiterentwicklung und der Ausbau der Herkunfts- und Qualitätssicherungssysteme in Österreich wird konsequent weiterverfolgt.

 

Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln in der Gastronomie

Die Herkunftsauslobung der wertbestimmenden tierischen Lebensmittel auf Speisekarten ist grundsätzlich zu befürworten.

Dafür gibt es auch bereits mit dem AMA-Gastrosiegel ein freiwilliges System in Österreich.

Mit einer verpflichtenden Regelung der Auslobung ergäbe sich eine Verbesserung der Transparenz. Allerdings wären Kosten für Administration und Verfolgung (Verstöße müssten auch verfolgt werden) beträchtlich. Aufgrund des zu erwartenden Widerstandes seitens der Wirtschaft (vgl. Allergenkennzeichnung) – vermutlich auch der zuständigen Behörden (Lebensmittelaufsicht) – erscheint eine praktische Umsetzung aber unwahrscheinlich. Eine verpflichtende Regelung widerspricht zudem dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus.

 

Aus Sicht des Ressorts sollte daher das AMA-Gastrosiegel weiter ausgebaut und gestärkt werden durch:

Weiteres Element der Unterstützung des Einsatzes regionaler Lebensmittel in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ist überdies die Möglichkeit der Anerkennung mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Seit Anfang 2014 besteht die Möglichkeit, ein Österreichisches Umweltzeichen für die Gemeinschaftsverpflegung zu erhalten, dass auch speziell den Bereich der regionalen Lebensmittelherkunft abdeckt.

 

Wenngleich abschließend auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Bundesministerium für Gesundheit in Frage der Lebensmittelkennzeichnung hinzuweisen ist, verschließt sich das BMLFUW keineswegs einer offenen Diskussion über potentielle Verbesserungen der derzeitigen Kennzeichnungssysteme. Das BMLFUW ist im Rahmen seiner Möglichkeiten zu einer aktiven Mitarbeit gerne bereit.

 

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

Elektronisch gefertigt.