129/SBI XXV. GP


Eingebracht am 25.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

     Stellungnahme zur parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend den Schutz der Salzburger,

Tiroler und Vorarlberger Bevölkerung bei Katastrophenfälien und Erhalt des Hubschrauber­stützpunktes Vomp; Stellungnahme

Geschäftszahl  VD-15/1251-2015

Innsbruck, 21.01.2016

Zu ZI. 17010.0020/49-L1.3/2015 Bürgerinitiative 89/BI

Zur Bürgerinitiative 89/BI betreffend den Schutz der Salzburger, Tiroler und Vorarlberger Bevölkerung bei Katastrophenfällen und Erhalt des Hubschrauberstützpunktes Vomp wird folgende Stellungnahme übersandt:

Das Land Tirol ist immer wieder mit schwerwiegenden Naturkatastrophen konfrontiert; sei es anlässlich der Lawinenkatastrophe in Galtür 1999, dem Hochwasserereignis 2005 in weiten Teilen Tirols, in Kössen 2013, oder ganz aktuell bei der Unwetterkatastrophe im Paznaun- und Sellraintal Anfang Juni 2015. Bei all diesen Anlässen hat sich auch unter Berücksichtigung der besonderen Gefahrenlage im alpinen Raum gezeigt, dass zur Bewältigung dieser Katastrophen eine unmittelbare Einsatzbereitschaft durch einen permanent stationierten Hubschrauber unerlässlich ist. Bei mehreren Anlassfällen hat sich auch gezeigt, dass Tirol wetterbedingt aufgrund der Alpenbarriere nicht anfliegbar war. Dabei ist auch wertvolle Zeit für notwendige Aufklärung aus der Luft oder auch für erste Hilfeleistungen verstrichen.

Eduard-Wallhöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA – http://www.tirol.gv.at
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Durch die Stationierung militärischer Fluggeräte auf dem Stützpunkt Vomp ist ein Einsatz im Rahmen der Katastrophenhilfe sofort und ohne lange, wetterbedingte Verzögerungen möglich. Für die Katastrophenschutzbehörden im Westen Österreichs stellte der Hubschrauberstützpunkt Vomp eine wesentliche Einsatzressource dar. Die dort stationierten Fluggeräte vom Typ Alouette 3 haben sich seit der Einführung im Jahr 1969 gerade im alpinen Bereich bei unzähligen Assistenzeinsätzen hervorragend bewährt.

Wie auch in anderen Bundesländern Österreichs sind die Tiroler Einsatzorganisationen in die Ausbildung sowie in Übungen mit militärischen Fluggeräten eingebunden. Die Einsatzmittel der verschiedenen Einsatzorganisationen wie Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehr, Rettungsdienst, Bergrettung, Lawinenhundeführer, Höhlenrettung, Wasserrettung sind mit Masse auf die in Vomp stationierte Hubschraubertype Alouette 3 abgestimmt. Flüge für Sachverständige wie z.B. Lawinenwarndienst, Lawinenkommissionen, Geologen, Wildbach- und Lawinenverbauung können mit diesem Fluggerät im Hochgebirge optimal durchgeführt werden. Der Einsatz eines kleineren, leistungsschwächeren Fluggerätes ist hier nicht möglich, der Einsatz eines stärkeren und größeren Fluggerätes nicht wirtschaftlich. Weitere massive Vorteile liegen im Windeneinsatz. Da die Alouette 3 als einzige Hubschraubertype des Bundesheeres standardmäßig mit einer Winde ausgestattet ist, sind Einsätze im Rahmen von Rettungs- ­und Krankentransporten, Evakuierungen aus der Luft, Lawineneinsätzen (z.B. Lawinenhunde), Wetterstationswartungen, Erstellung von Schneeprofilen durch Sachverständige Lawinenwarndienst bzw. Lawinenkommissionen nur mit der AI3 möglich. Einsätze über einer Seehöhe von 2.500m sind faktisch nur mit der Alouette 3 durchführbar. Durch die Schließung des Stützpunktes in Vomp wird ein Einsatz mit dieser Hubschraubertype nur mehr von Aigen im Ennstal erfolgen können, wobei ein Anflug aus diesem Zentralalpenbereich in die westlichen Bundesländer nur bei entsprechendem Wetter möglich ist. Die Anflüge aus den anderen, seitens BMLVS betriebenen Hubschrauberstützpunkten in Linz Hörsching (OÖ) (Hubschraubertype Bell 212) sowie von Langenlebarn bei Tulln (NÖ) (Hubschraubertype Black Hawk) sind zeitaufwendiger und mit den dort stationierten größeren Hubschraubertypen auch wesentlich kostenintensiver.

Die am Hubschrauberstützpunkt Vomp im Dienst befindliche Hubschrauberbesatzung ist aufgrund der jahrelangen Stationierung mit den speziellen topographischen, wetterbedingten sowie organisatorischen Gegebenheiten im Bundesland Tirol bestens vertraut und den Entscheidungsträgern in den Einsatzorganisationen und den Behörden persönlich bekannt. Der nunmehrige Einsatz von Piloten, Flugrettern und Technikern aus dem Osten Österreichs, lässt, ungeachtet der fliegerischen Kompetenzen, diesen wesentlichen einsatztaktischen Vorteil stark vermissen.

Tatsache ist, dass der Hubschrauberstützpunkt in Vomp mit 31.12.2015 geschlossen wurde. Das Fluggerät, ein Hubschrauber des Typs Alouette 3 ist zur Fliegerwerft 3, Fachabteilung Aigen nach Aigen im Ennstal (Steiermark) rückverlegt, die Mitarbeiter und Crewmitglieder des Hubschrauberstützpunktes Vomp bereits anderen Dienststellen des BMLVS zugeteilt worden. Diese Entscheidung des BMLVS ist aufgrund einsatztaktischer und wirtschaftlicher Überlegungen eine unverständliche Maßnahme, aus der Sicht des Katastrophenschutzes auch gegenüber der Tiroler Bevölkerung unverantwortbar und die Argumente des BMLVS für eine Schließung des Stützpunktes Vomp sind nicht nachvollziehbar.

Das Land Tirol hat sich in den vergangenen Jahren - zuletzt vor allem durch eine Entschließung des Tiroler Landtages vom 2. Juli 2015 und mit einem Ersuchen an den Herrn Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber des Österreichischen Bundesheeres vom 1. Juli 2015 - mehrmals auf unterschiedlichsten Ebenen für den Erhalt des Hubschrauberstützpunktes Vomp des Österreichischen Bundesheeres eingesetzt und befürwortet bzw. unterstützt vollinhaltlich die gegenständliche parlamentarische Bürgerinitiative.

Die nicht nachvollziehbare Entscheidung des BMLVS für eine Schließung des Stützpunktes hat das Land Tirol leider zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, für die Bereiche Sicherheit, Schutz und Hilfeleistung bestmöglich vorzusorgen. Aus diesem Grund ist sich das Land Tirol seiner Verantwortung gegenüber der Tiroler Bevölkerung bewusst und hat am 25. September 2015 mit dem Bundesministerium für Inneres eine Grundsatzvereinbarung für die Sicherstellung und den Betrieb eines Hubschraubers für den Zivil- und Katastrophenschutz im Bundesland Tirol abgeschlossen.

Dadurch wurden im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes seitens des Landes Tirol gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres neue Wege beschritten.

Anlagen (Landtagsentschließung: Ersuchen an Hr. Bundespräsidenten)

Für die Landesregierung:

Dr. Liener

Landesamtsdirektor

 


Abschriftlich

An

die Abteilungen

Zivil- und Katastrophenschutz zu ZI. KAT-FR-3/3/12 vom 7.1.2016

Wasser-, Forst- und Energierecht

Wasserwirtschaft

Verkehrsrecht zum E-Mail vom 7.12.2015

 

 

die Sachgebiete

Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie zu ZI. VlhPers-288/62-2015 vom 10.1.2016 Verkehrsplanung zu ZI. Vlb4-S5/5-2015 vom 8.1.2016

im Hause

zur gefälligen Kenntnisnahme.

 

 


Landeshauptmann Günther Platter

Herrn

Landtagspräsidenten                                                                                                                                      Telefon 0512/508-2000

DDr. Herwig van Staa                                                                                                                                       Fax 0512/508-742005

im Hause                                                                                                                                                  landeshauptmann@tirol.gv.at

 

DVR:0059463

Entschließung des Tiroler Landtages vom 2. Juli 2015 betreffend „Hubschrauberstützpunkt Vomp/Schwaz muss erhalten bleiben - Sparpläne des Österreichischen Bundesheeres dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung und des Katastrophenschutzes gehen!“ (297/15) - Bericht;

Geschäftszahl LH-GE-12/92

Innsbruck, 29.07.2015

Sehr geehrter Herr Präsident!

Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2014 eine Entschließung betreffend „Hubschrauberstützpunkt Vomp/Schwaz muss erhalten bleiben - Sparpläne des Österreichischen Bundesheeres dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung und des Katastrophenschutzes gehen!“ beschlossen.

In der zitierten Entschließung heißt es:

„Die Tiroler Landesregierung wird aufgefordert, an den Bund, insbesondere an den zuständigen Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, heranzutreten und einzufordern, dass der Hubschrauberstützpunkt Vomp/Schwaz als wichtiger Baustein in der Vorsorge und Abwehr von Katastrophenereignissen erhalten bleibt und diesen wichtigen Standort wieder mit ortsansässigen Piloten zu besetzen.“

Ich darf dazu berichten, dass ich zu dieser Themenstellung seit geraumer Zeit mehrfach tätig geworden bin, und sowohl in mehreren persönlichen Gesprächen mit Bundesminister Klug, als auch mit dem Airchief des Österreichischen Bundesheeres, Brigadier Mag. Karl Gruber, für eine permanente Stationierung eines Hubschraubers am Hubschrauberstützpunktes Vomp mit guten Argumenten eingetreten bin. ich habe dabei auch das bereits im Vorjahr gelegte Angebot über einen finanziellen Beitrag des Landes Tirol für Erhaltung des Hubschrauberstützpunktes in Vomp für den Fall einer permanenten Stationierung erneuert und konkretisiert. Ein Ergebnis der zugesagten ernsthaften Prüfung liegt mir bislang nicht vor: Ich habe mich daher erneut mit Schreiben vom 1. Juli d.J. an Herrn Verteidigungsminister Klug gewandt und auch den Oberbefehlshaber des Österreichischen Bundesheeres, Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer schriftlich um seine guten Dienste gebeten.

Ich darf Ihnen diese aktuellen Schreiben mit meinen Standpunkten sowie ein vorangehendes Schreiben des Herrn Bundesminister in der Anlage zur Kenntnis bringen. Ergänzend darf ich festhalten, dass mir Herr Bundespräsident als Reaktion auf mein Schreiben seine Hilfestellung zugesagt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

ANLAGE

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Hubschrauberstützpunkt Vomp

image3Geschäftszahl LH-BH-10/

Innsbruck,   01.07.2015

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,                                                  

 

 

Ich darf an unser gestriges Telefongespräch anknüpfen und darf Dir zur geplanten Schließung des Hubschrauberstützpunktes Vomp meine Überlegungen darlegen und Dich auch um Deine guten Dienste ersuchen.

Tatsache ist, dass der Hubschrauberstützpunkt Vomp seit beinahe 50 Jahren betrieben wird und sich in jeder Hinsicht bewährt hat. Sei es für sicherheitspolitische Aufgaben oder eben zur Bewältigung von Naturkatastrophen wie anlässlich der Lawinenkatastrophe in Galtür 1999, dem Hochwasserereignis 2005, Kössen 2013, oder ganz aktuell bei der Unwetterkatastrophe im Paznaun- und Sellraintal Anfang Juni.

Bei allen diesen Anlässen hat sich gezeigt, dass eine unmittelbare Einsatzbereitschaft durch einen permanent stationierten Hubschrauber unerlässlich ist, auch wenn im Zuge der Bewältigung von Einsätzen weitere, meist leistungsfähigere Hubschrauberverbände von zentralen Stützpunkten nachgezogen wurden. Bei mehreren Anlassfällen hat sich auch gezeigt, dass Tirol wetterbedingt aufgrund der Ostalpenbarriere nicht anfliegbar war. Dabei ist wertvolle Zeit für notwendige Aufklärung aus der Luft oder auch erste Hilfestellungen verstrichen. Die Tirolerinnen und Tiroler wissen diese kompetente Hilfestellung aus der Luft durch das österreichische Bundesheer zu schätzen.

Im Wissen um diese vielschichtige Aufgabenstellung, und aus Sicht des Landes Tirol ganz besonders im Bereich des Katastrophenschutzes und der Assistenzeinsätze, hat die Republik bereits im Jahre 1970 anlässlich der Errichtung des Stützpunktes in Vomp mit dem Land Tirol eine Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung an den Errichtungskosten für den Hangar „anlässlich der mehrmaligen Hochwasserkatastrophen erforderlich gewordenen Rettungseinsatzbereitschaft" geschlossen. Im Wissen um die Bedeutung dieses Stützpunktes und mein offenes Angebot an Herrn Verteidigungsminister Klug halte ich die mir gestern übermittelte Kündigung eben dieser Vereinbarung für besonders irritierend.

 

Eduard-Wallhöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA – http://www.tirol.gv.at
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Ich bin mir auch durchaus bewusst, dass die finanziellen Rahmenbedingungen und das Strukturpaket ÖBH 2018 entsprechende Reformschritte notwendig machen, ich glaube aber auch, dass hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen wird und mit den Bundesländern Tirol und Vorarlberg der gesamte Westen sicherheitspolitisch vernachlässigt wird. Die gesamthaft anstehende Verkleinerung der Hubschrauberflotte kann daher schon aus allgemeinen militärischen Gesichtspunkten kein Argument sein, notwendige dislozierte Standorte - und damit auch die zweifellos große Alpinkompetenz - ohne weiteres aufzugeben.

Ich habe daher bereits im Vorjahr bei Herrn Bundesminister Klug zur geplanten Auflassung des Stützpunktes protestiert, habe aber im Hinblick auf die angesprochenen finanziellen Rahmenbedingungen ein konstruktives Angebot in Fortsetzung der guten Kooperation mit dem Österreichischen Bundesheer unterbreitet, und die Übernahme von Kosten für einen permanente Stationierung eines Hubschraubers am Stützpunkt in Vomp angeboten. Die permanente Stationierung ist mir dabei ganz besonders wichtig, weil nur dadurch eine gute Versorgungslage und ein rasches Eingreifen im Alpenraum für den Westen Österreichs sichergestellt ist.

In einem Antwortschreiben des Herrn Bundesminister wird nunmehr eine temporäre Stationierung nach Gefahrenlage (potentielle Bedrohungsfälle) angeboten. Gerade auch die aktuellen Wetterereignisse haben gezeigt, dass gesicherte Voraussagen mit großem Risiko behaftet sind. In Sicherheitsfragen bin ich auch zu keinem derartigen Kompromiss bereit, zumal auch die Tiroler Bevölkerung ein Recht auf Sicherheit und Schutz hat. Dem Land Tirol ist diese Sicherheit und Schutz der eigenen Bevölkerung - obwohl nicht Kernaufgabe des Landes - so viel wert, dass ich eben bereit bin einen finanziellen Beitrag in schwierigen Zeiten zu leisten.

Diese Woche habe ich mich auch mit dem Airchief des österreichischen Bundesheeres, Brigadier Mag. Karl Gruber besprochen und habe auch hier ganz deutlich meine Bereitschaft für ein Miteinander deponiert. Ich habe dabei meinen Vorschlag auch dahingehend präzisiert, dass das Land Tirol neben den Betriebskosten der Liegenschaft angemessen zur Flugstundenproduktion beitragen möchte, um dadurch die echten Mehraufwendungen für die Crews und das notwendige Bodenpersonal durch den Fortbetrieb des Stützpunktes Vomp abzufedern. Hier wurden mir vom Airchief klare Berechnungsgrundlagen für weitere Gespräche zugesagt, umso unverständlicher ist die nunmehr am gleichen Tag erfolgte Aufkündigung der Vereinbarung.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, ich glaube damit zwei Dinge deutlich gemacht zu haben: das ernsthafte, ehrliche Bemühen des Landes Tirol an einer Fortsetzung der gelebten Kooperation und dazu die Bereitschaft, sich an den Kosten angemessen zu beteiligen und das Vorliegen besonderer Umstände, die rein (betriebs-)wirtschaftliche Überlegungen im Interesse der Bevölkerung - gerade auch vor dem. Hintergrund des aufrechten Angebotes - unzulässig machen und das Ansehen und die Bedeutung des Österreichischen Bundesheeres zusätzlich schädigen.

Ich darf Dich daher um Deine guten Dienste als Oberbefehlshaber des Österreichisches Bundesheeres ersuchen; das Land Tirol fordert hier nicht nur von der Republik, wir sind auch bereit selbst einen Beitrag zu leisten. Ich bedanke mich für Deine Bemühungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 


367/15

 

 

ENTSCHLIESSUNG

Die Tiroler Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Sondermautstrecke der A 13 entsprechende Begleitmaßnahmen gesetzt werden, die sowohl die Be­völkerung auf der Brennerstraße verkehrstechnisch entlasten als auch vorhandene Standortnachteile der dort ansässigen Wirtschaft durch die Sondermaut bestmöglich ausgleichen bzw. abschwächen.

Es wird beurkundet, dass der Tiroler Landtag diese Ent­schließung in seiner Sitzung vom 12. November 2015 mit der verfassungsmäßigen Mehrheit beschlossen hat.