130/SBI XXV. GP

Eingebracht am 25.01.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Doris Bures

Parlament

1017 Wien

Wien, am 20. Jänner 2016

Geschäftszahl:

BMWFW-10.107/0018-IM/a/2015

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In Beantwortung der Bürgerinitiative Nr. 91 betr. "Leerstand öffnen (Änderungen betreffend Wohnrecht, Leerstandsnutzung, Verhinderung von Immobilienspekulation und gegen Privatisierung von öffentlichem Eigentum)" darf ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme meines Ressorts für seinen Zuständigkeitsbereich übermitteln.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

zur Bürgerinitiative Nr. 91 "Leerstand öffnen (Änderungen betreffend Wohnrecht, Leerstandsnutzung, Verhinderung von Immobilien-spekulation und gegen Privatisierung von öffentlichem Eigentum)"

 

 

 

Offenlegung von staatlichem Leerstand und Leerstand in staatsnahen Strukturen:

 

Zu den Leerständen bzw. zum Leerstandsgrad im Bereich der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) ist festzu-halten, dass sowohl der BIG-Konzern als auch die BHÖ einen sehr geringen Leerstandsgrad aufweisen, der erheblich unter dem Marktschnitt von 5 % bis 8 % liegt. Beim BIG-Konzern liegt dieser konzernweit unter 1,5 %, bei der BHÖ unter 0,5 %. Bei diesen Leerstandsquoten handelt es sich um strukturelle Leerstände, die primär temporäre Übergänge in der Immobiliengestion abbilden.