130/SBI XXV. GP
Eingebracht am 25.01.2016
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20. Jänner 2016
Geschäftszahl:
BMWFW-10.107/0018-IM/a/2015
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In Beantwortung der Bürgerinitiative Nr. 91 betr. "Leerstand öffnen (Änderungen betreffend Wohnrecht, Leerstandsnutzung, Verhinderung von Immobilienspekulation und gegen Privatisierung von öffentlichem Eigentum)" darf ich Ihnen in der Anlage die Stellungnahme meines Ressorts für seinen Zuständigkeitsbereich übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
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Stellungnahme des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
zur Bürgerinitiative Nr. 91 "Leerstand öffnen (Änderungen betreffend Wohnrecht, Leerstandsnutzung, Verhinderung von Immobilien-spekulation und gegen Privatisierung von öffentlichem Eigentum)"
Offenlegung von staatlichem Leerstand und Leerstand in staatsnahen Strukturen:
Zu den Leerständen bzw. zum Leerstandsgrad im Bereich der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und der Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) ist festzu-halten, dass sowohl der BIG-Konzern als auch die BHÖ einen sehr geringen Leerstandsgrad aufweisen, der erheblich unter dem Marktschnitt von 5 % bis 8 % liegt. Beim BIG-Konzern liegt dieser konzernweit unter 1,5 %, bei der BHÖ unter 0,5 %. Bei diesen Leerstandsquoten handelt es sich um strukturelle Leerstände, die primär temporäre Übergänge in der Immobiliengestion abbilden.