WBF-64/3152-2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Über die Verbindungsstelle wurde ein Schreiben der Parlamentsdirektion betreffend die Bürgerinitiative „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!“ vom 24.2.2016 mit dem Ersuchen um Stellungnahme vorgelegt.

Seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, wird dazu mitgeteilt, dass die angesprochenen Themenbereiche wie Mietrecht und Hausbesorgergesetz in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.

Hinsichtlich der Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel wird auf die jüngsten Finanzausgleichsverhandlungen hingewiesen. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart, dass die Länder Wohnbauprogramme über zumindest zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung erstellen und dafür ausreichend Mittel binden. Ganz im Sinne dieser Finanzausgleichsstrategie hat das Land Tirol ein Zwei-Jahresbudget erstellt und für den geförderten Wohnbau ausreichend Mittel gebunden. Mit einer deutlichen Erhöhung des Budgetrahmens - rund 7,3 Millionen Euro - wird eine hohe Neubauleistung von rund 2.250 geförderten Wohnungen sichergestellt und eine Sanierungsoffensive fortgesetzt.

Zum Thema der Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe wird folgendes mitgeteilt:

Gemäß dem Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 besteht bereits derzeit für Freizeitwohnsitze eine Abgabepflicht. Eine Leerstandsabgabe gibt es derzeit nicht und wird die Einführung einer solchen Abgabe weder als sinnvoll noch als politisch einfach umsetzbar erachtet.

Allgemein wird zum Anliegen der Bürgerinitiative mitgeteilt, dass die Schaffung und Erhaltung von ausreichenden, leistbaren Wohnmöglichkeiten in der Tiroler Landesordnung 1989 verankert ist und dieser Zielsetzung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Durch das Zusammenwirken von Gemeinden, Bauträgern und der Wohnbauförderung des Landes Tirol gelingt es, ein großes Angebot an leistbaren Wohnungen der Tiroler Bevölkerung zur Verfügung stellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Otto Flatscher
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2730
Fax: +43 512 508 742735
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
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