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Parlamentsdirektion

 

 

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Wien, am 14. Oktober 2014

Zl. B-001-2.5/091014/HA,LO

 

 

GZ: 13460.0030/2-L1.3/2014

 

 

Betreff: Antrag 295/A Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Antrag folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Gegen die Wiedereinführung des Art. 15 Abs. 7 B-VG in geringfügig veränderter Form werden seitens des Österreichischen Gemeindebundes keine Bedenken erhoben. Der Österreichische Gemeindebund nimmt jedoch die vorgesehene Änderung der StVO zum Anlass, auf die seit einigen Jahren bestehende Forderung der kommunalen Seite nach einer Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die automationsunterstützte (punktuelle) Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden oder von ihnen beauftragte Dritte hinzuweisen.

Da eine diesbezügliche parlamentarische Beschlussfassung über eine Anpassung der StVO bislang nicht erfolgt ist, wurde mit dem BMI ein Weg erarbeitet, der die Überwachung auf Gemeindestraßen mittels Einsatzes der Exekutive ermöglicht. Wenngleich diese Maßnahme einen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leisten kann, erfordert diese – insbesondere im Fall eines bedarfsgerechten Ausbaus – einen (kosten-)intensiven Einsatz der Exekutive (Wartung, Auslesung und Übermittlung der Daten). Da es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handelt, die infolge der zunehmenden Beschwerden von Anrainern und Gemeinden konzipiert wurde, bedarf es einer nachhaltigen und dauerhaften Regelung durch eine Änderung der StVO. 

Der Verkehrsausschuss des Parlamentes hat sich mit dieser Thematik bereits im Rahmen der 25. StVO-Novelle im Jahr 2012 befasst und mit großer Mehrheit die Feststellung getroffen, dass die Ermöglichung der Gemeinden, auf ihren Gemeindestraßen Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Da bislang seitens des Verkehrsministeriums keine weiteren Schritte gesetzt wurden um noch offene Punkte mit den Bundesländern abzuklären, ersucht der Österreichische Gemeindebund um Unterstützung in dieser Angelegenheit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Leiss e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Walter Leiss

Prof. Helmut Mödlhammer

 

 

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