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An die Parlamentsdirektion Parlament 1017 Wien |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-310206/0266-I/4/2014 |
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Bezugnehmend auf das Mail vom 19. September 2014, GZ: 13460.0030/2‑L1.3/2014 zum Antrag Nr. 295/A, betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, wird Folgendes mitgeteilt:
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen besteht gegen die Novelle zu § 45 Straßenverkehrsordnung kein Einwand.
Hinsichtlich der Novelle zu Art. 15 B-VG ist darauf zu verweisen, dass die Wiedereinführung einer Bundeszuständigkeit entsprechende Aufwendungen in den einzelnen Bundesministerien verursachen wird.
17.10.2014
Für den Bundesminister:
Mag. Heidrun Zanetta
(elektronisch gefertigt)