An das
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 Wien
per E-Mail: v@bka.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 22. Juni 2015
Zl. K-036/220615/GK,SE
GZ: BKA-633 480/1-V/2/a/15
Betreff: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, der Artikel III des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2004, das Firmenbuchgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden; Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund weißt darauf hin, dass den bereits in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf geäußerten Einwänden bisher nicht nachgekommen wurde und erlaubt sich daher abermals nachstehende Ausführungen:
Zum gegenständlichen Gesetzesvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit Blick auf eine zentrale Zielsetzung dieser Reform – gemäß dem Vorblatt des Ministerialentwurfs die „Verringerung des bisherigen Ausfalls beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug – ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Gesetzesvorhaben die Berücksichtigung der Kommunalsteuer übersehen wurde. In den Gesetzesmaterialien zum Ministerialentwurf des Sozialbetrugsbekämpfungs-gesetzes fehlte trotz der Verpflichtung des § 17 Abs. 4 Zi. 2 BHG 2013 leider jeglicher Anhaltspunkt auf die finanziellen Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die von den Gemeinden einzuhebende Kommunalsteuer. Hierbei hat sich auch mit der nunmehrigen Regierungsvorlage keine Änderung ergeben.
Betreffend die lohn- und gehaltsabhängige Kommunalsteuer sind auch an dieser Stelle einmal mehr die Forderungen nach Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in den nach § 5 Abs. 4 SBBG vorgesehenen Beirat sowie nach optionalen Meldungen der kommunalen Abgabenbehörden in die geplante Sozialbetrugsdatenbank zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Leiss e.h. |
Mödlhammer e.h.
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Dr. Walter Leiss |
Prof. Helmut Mödlhammer |
ergeht zur Kenntnis an:
Alle Landesverbände
Die Mitglieder des Präsidiums
Büro Brüssel