VSt
Verbindungsstelle der Bundesländer
beim Amt der NÖ Landesregierung
1010 Wien Schenkenstraße 4
Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at
Kennzeichen VSt-4700/21 E-Mail
Datum 3. November 2015
Bearbeiter Dr. Andreas Rosner
Durchwahl 10
Betrifft
Informationsfreiheitsgesetz;
Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015
An die
Bundesregierung
z.H. Herrn Bundeskanzler
Werner FAYMANN
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Die Landeshauptleutekonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 3. November 2015 unter anderem mit der Thematik Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung.
Die Landeshauptleutekonferenz fasste dazu folgenden Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die bisherigen Bemühungen um eine
konsensfähige Lösung der Thematik „Abschaffung der Amtsverschwiegenheit
und Schaffung einer Informationsverpflichtung“ („Informationsfreiheit“) zur
Kenntnis.
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt die Note des Vorsitzenden der
Landeshauptleutekonferenz HLH PÜHRINGER an HBM OSTERMAYER vom
14. September 2015.
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Länder einer punktuellen
Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes unter folgenden Bedingungen
zustimmen könnten:
· Berücksichtigung inhaltlicher Eckpunkte (siehe dazu die zuletzt mit
VSt-4700/19 vom 1.9.2015 dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst
vorgelegten Stellungnahmen der Länder),
· Absicherung der Länderinteressen durch entsprechende
Mitwirkungsmöglichkeiten am Zustandekommen eines solchen
Bundesgesetzes analog zu Art 14b Abs 4 und 5 B-VG, und
· Miterledigung einiger langjähriger bereits im Regierungsprogramm 2013-
2018 im Kapitel "Staatsreform und Demokratie" vorgesehenen
Länderforderungen.
Die Landeshauptleutekonferenz geht zudem davon aus, dass die Länder über
das weitere Verfahren zeitgerecht informiert und in die weiteren Schritte in
geeigneter Form eingebunden werden.
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die Beratungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates folgende Ländervertreter:
Dr. Wolfgang STEINER (Oberösterreich)
Mag. Karl PAUER (Wien)
Die Verbindungsstelle der Bundesländer legt diesen Beschluss Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, mit dem Ersuchen um Berücksichtigung vor und informiert davon das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Der Leiter der Verbindungsstelle
Dr. Andreas Rosner
VSt-4700/21
Betrifft
Informationsfreiheitsgesetz;
Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015
Herrn
Landeshauptmann Hans NIESSL, Eisenstadt
Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER, Klagenfurt
Landeshauptmann Dr. Erwin PRÖLL, St. Pölten
Landeshauptmann Dr. Josef PÜHRINGER, Linz
Landeshauptmann Dr. Wilfried HASLAUER, Salzburg
Landeshauptmann Hermann SCHÜTZENHÖFER, Graz
Landeshauptmann Günther PLATTER, Innsbruck
Landeshauptmann Mag. Markus WALLNER, Bregenz
Landeshauptmann Dr. Michael HÄUPL, Wien
An den E-Mail
Herrn Landesamtsdirektor
von
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
An
Herrn
Dr. Wolfgang STEINER
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
(E-Mail: wolfgang.steiner@ooe.gv.at)
An
Herrn
Mag. Karl PAUER
Amt der Wiener Landesregierung
(E-Mail: karl.pauer@wien.gv.at)
Die Verbindungsstelle ersucht unter Bezugnahme auf TOP 2 der Tagung der Landeshauptleutekonferenz am 3. November 2015 um Kenntnisnahme.
Der Leiter
Dr. Andreas Rosner