VSt 


Verbindungsstelle der Bundesländer

beim Amt der NÖ Landesregierung

1010 Wien   Schenkenstraße 4

Telefon 01 535 37 61   Telefax 01 535 37 61 29   E-Mail vst@vst.gv.at


Kennzeichen     VSt-4700/21                                                                                              E-Mail

Datum              3. November 2015

Bearbeiter         Dr. Andreas Rosner

Durchwahl         10

 

 

Betrifft

Informationsfreiheitsgesetz;

Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015

 

 

 

An die

Bundesregierung

z.H. Herrn Bundeskanzler

Werner FAYMANN

Ballhausplatz 2

1014 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

 

Die Landeshauptleutekonferenz befasste sich in ihrer Tagung am 3. November 2015 unter anderem mit der Thematik Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Schaffung einer Informationsverpflichtung.

 

Die Landeshauptleutekonferenz fasste dazu folgenden Beschluss:

 

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die bisherigen Bemühungen um eine

konsensfähige Lösung der Thematik „Abschaffung der Amtsverschwiegenheit

und Schaffung einer Informationsverpflichtung“ („Informationsfreiheit“) zur

Kenntnis.

 

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt die Note des Vorsitzenden der

Landeshauptleutekonferenz HLH PÜHRINGER an HBM OSTERMAYER vom

14. September 2015.

 

Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Länder einer punktuellen

Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes unter folgenden Bedingungen

zustimmen könnten:


·   Berücksichtigung inhaltlicher Eckpunkte (siehe dazu die zuletzt mit

     VSt-4700/19 vom 1.9.2015 dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

     vorgelegten Stellungnahmen der Länder),

·       Absicherung der Länderinteressen durch entsprechende

     Mitwirkungsmöglichkeiten am Zustandekommen eines solchen

     Bundesgesetzes analog zu Art 14b Abs 4 und 5 B-VG, und

·   Miterledigung einiger langjähriger bereits im Regierungsprogramm 2013-

     2018 im Kapitel "Staatsreform und Demokratie" vorgesehenen

     Länderforderungen.

 

Die Landeshauptleutekonferenz geht zudem davon aus, dass die Länder über

das weitere Verfahren zeitgerecht informiert und in die weiteren Schritte in

geeigneter Form eingebunden werden.

 

Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für die Beratungen im Verfassungsausschuss des Nationalrates folgende Ländervertreter:

Dr. Wolfgang STEINER (Oberösterreich)

Mag. Karl PAUER (Wien)

 

 

Die Verbindungsstelle der Bundesländer legt diesen Beschluss Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, mit dem Ersuchen um Berücksichtigung vor und informiert davon das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst.

 

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Leiter der Verbindungsstelle

 

 

Dr. Andreas Rosner


VSt-4700/21                                                                                                                  

 

 

Betrifft

Informationsfreiheitsgesetz;

Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. November 2015

 

 

 

Herrn

Landeshauptmann Hans NIESSL, Eisenstadt

Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER, Klagenfurt

Landeshauptmann Dr. Erwin PRÖLL, St. Pölten

Landeshauptmann Dr. Josef PÜHRINGER, Linz

Landeshauptmann Dr. Wilfried HASLAUER, Salzburg

Landeshauptmann Hermann SCHÜTZENHÖFER, Graz

Landeshauptmann Günther PLATTER, Innsbruck

Landeshauptmann Mag. Markus WALLNER, Bregenz

Landeshauptmann Dr. Michael HÄUPL, Wien

 

 

An den                                                                                                                             E-Mail

Herrn Landesamtsdirektor

von

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

 

An

Herrn

Dr. Wolfgang STEINER

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

(E-Mail: wolfgang.steiner@ooe.gv.at)

 

An

Herrn

Mag. Karl PAUER

Amt der Wiener Landesregierung

(E-Mail: karl.pauer@wien.gv.at)

 


 

Die Verbindungsstelle ersucht unter Bezugnahme auf TOP 2 der Tagung der Landeshauptleutekonferenz am 3. November 2015 um Kenntnisnahme.

 

                                                         Der Leiter

                                                         Dr. Andreas Rosner