Stellungnahme des Klubs der Grünen im Vorarlberger Landtag zur B-VG Novelle Wählbarkeit und Amtsverlust 1470/A.
Aus unserer Sicht geht der Entwurf nicht weit genug.
Wir sind der Ansicht, dass folgende Tatbestände und Verurteilungen einen Amtsverlust nach ziehen sollen:
• Verurteilung wegen eines Verbrechens, das mit einer Strafe über 3 Jahre bedroht ist,
• jede Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe,
• alle sonstigen Verurteilungen zu einer Haftstrafe über 6 Monaten, ausgenommen Fahrlässigkeitsdelikte,
• Verurteilungen, die mit der Ausübung eines politischen Mandats unvereinbar erscheinen wie die Tatbestände des 18. Abschnitts des StGB, des 22. Abschnitts des StGB mit Ausnahme der §§ 303, 310-313 sowie Verhetzung,
• jedenfalls die Tatbestände des Verbotsgesetzes.
I. A. Ekkehard Muther
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Ekkehard Muther
Direktor des Grünen Landtagsklubs
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