Stellungnahme des Klubs der Grünen im Vorarlberger Landtag zur B-VG Novelle Wählbarkeit und Amtsverlust 1470/A.

Aus unserer Sicht geht der Entwurf nicht weit genug. 

Wir sind der Ansicht, dass folgende Tatbestände und Verurteilungen einen Amtsverlust nach ziehen sollen:

    Verurteilung wegen eines Verbrechens, das mit einer Strafe über 3 Jahre bedroht ist,

    jede Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe, 

    alle sonstigen Verurteilungen zu einer Haftstrafe über 6 Monaten, ausgenommen Fahrlässigkeitsdelikte,

    Verurteilungen, die mit der Ausübung eines politischen Mandats unvereinbar erscheinen wie die Tatbestände des 18. Abschnitts des StGB, des 22. Abschnitts des StGB mit Ausnahme der §§ 303, 310-313 sowie Verhetzung,

    jedenfalls die Tatbestände des Verbotsgesetzes.

I. A. Ekkehard Muther

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Ekkehard Muther

Direktor des Grünen Landtagsklubs

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