Integrationsplattform

 

An das Präsidium des Parlaments und

an das Bundesministerium für Inneres



per E-Mail:


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Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf, mit dem das Asylgesetz 2005 geändert wird

 

GZ.: BMI-LR1330/0024-11l/1/c/2015

 

Die Integrationsplattform für das Bundesland Salzburg als von der Salzburger Landesregierung eingerichtete demokratisch legitimierte Migrantenvertretung macht sich ernsthafte Sorgen über die zu erwartenden Folgen der geplanten Verschärfungen im Asylgesetz 2005.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind wenig geeignet, ein friedliches Zusammenleben von Asylwerbenden mit der einheimischen Bevölkerung zu fördern und eine fruchtbare Eingliederung der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft zu erleichtern. Vielmehr ist zu befürchten, dass elementare Menschenrechte von Flüchtlingen beschnitten und (ungewollt) extremistische Tendenzen gefördert werden.

So sehen wir in der einstweiligen Aufenthaltsbefristung für anerkannte Asylberechtigte eine Schikane, die

a)    weder begründet ist, da auch nach gegenwärtiger Rechtslage einem Asylberechtigten bei grundsätzlicher Änderung der Situation in seinem Herkunftsland das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann,

b)    durch eine Befristung der Integrationsprozess nachhaltig behindert wird, da Wohnungs- und Arbeitssuche massiv erschwert werden,

c)    durch die Verpflichtung des Bundesamtes zur fortwährenden Beobachtung der politischen Lage in den Herkunftsländern sinnlos Ressourcen verschwendet werden, ohne dass sich dadurch an den Fluchtgründen irgendetwas ändern würde. Diese Mittel wären sinnvoller angelegt in der Förderung demokratischer Strukturen in den Herkunftsländern, durch welche die maßgeblichen Fluchtgründe obsolet würden. Kein Flüchtling verlässt freiwillig seine Heimat.

Noch erschreckender ist, dass beabsichtigt ist, subsidiär Schutzberechtigten erst Jahre nach einem rechtskräftig abgeschlossenen positiven Antragsverfahren die Möglichkeit einzuräumen, eine Familienzusammenführung zu beantragen, auch wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt. Da die Flucht, der rechtskräftige Abschluss des Asylverfahren sowie die Abwicklung eines Familienzusammenführungsverfahrens erfahrungsgemäß Monate, wenn nicht Jahre dauern, ist eine zusätzliche mindestens drei Jahre dauernde Wartefrist vor Antragstellung gleichbedeutend mit einer Zwangsauflösung bestehender Familienstrukturen. Dass dies mit der österreichischen Verfassung nicht vereinbar sein dürfte, wird in den Erläuterungen zum Gesetzesänderungsantrag sogar eingeräumt.

 

Wir befürchten, dass ein befristet anerkannter Flüchtling die Voraussetzungen zu einer legalen Familienzusammenführung wohl auch nach der vorgesehenen dreijährigen Sperrfrist nur schwer erreichen kann, was zu einer Verfestigung illegaler Zuwanderungsstrukturen führen dürfte. Gerade durch die Einbindung der eigenen Familienstrukturen wird jedoch die Integration von Flüchtlingen nachhaltig gefördert und ihre Akzeptanz durch die österreichische Gesellschaft spürbar erleichtert.

Als positiv betrachtet die Integrationsplattform des Landes Salzburg die beabsichtigte Integrationsförderung durch den Österreichischen Integrationsfonds, wobei zu wünschen wäre, dass dieser auch in der Fläche präsent ist, damit seine Förderungsmaßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Abwanderung der Flüchtlinge in die Ballungsräume führt. Weiters wäre es wünschenswert, wenn die zahlreichen dezentralen und fast ausschließlich ehrenamtlichen Integrationsinitiativen sowie die anerkannten österreichischen Religionsgesellschaften mit ihrer flächendeckenden Präsenz in die Maßnahmen des Österreichischen Integrationsfonds mit einbezogen würden und bei der Beurteilung des Integrationsgrades von Flüchtlingen Berücksichtigung fänden.

 

Wir ersuchen daher den Gesetzgeber höflich, aber mit Nachdruck, dem österreichischen Volk einen praktikablen Weg zu einem gemeinsamen Miteinander mit Zuwanderern zu ebnen, die an einem friedlichen Zusammenleben mit der österreichischen Gesellschaft mitzuwirken bereit sind.

 

Mit besten Wünschen,

im Namen der Integrationsplattform Salzburg

Murat Özdemir, Vorsitzender