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27.04.2016

 

Stellungnahme zum gesamtändernden Abänderungsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden soll

 

Insgesamt haben wir große Sorge, dass mit diesen neuen Bestimmungen rechtsstaatliche, EU rechtliche  und menschenrechtliche Standards nicht eingehalten werden.

Befristung von Asylgewährung bedeutet Unsicherheit und wird damit zu einer massiven Hürde für die Integration von Flüchtlingen werden.

Die Verschärfung der Familienzusammenführung bedeutet die Verunmöglichung und Erschwerung von Familienzusammenführung und ist eine nicht nachvollziehbare Beschneidung des Rechts auf Privat und Familienleben, gerade bei international Schutzbedürftigen ist das dramatisch.

Eine Notverordnungskompetenz ist uE rechtsstaatlich bedenklich, es gibt keine klaren Kriterien für Notverordnungsrecht.

 

Zu den Bestimmungen:

Befristung der Aufenthaltsberechtigung und systematische Überprüfung:

Bereits jetzt kann aberkannt werden wenn Asylgründe nicht mehr vorliegen; bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand einerseits und andererseits Verunsicherung und Integrationshürde. Insbesonders bei Flüchtlingen, die an Traumafolgestörungen leiden, kann dieses Jahrelang –in- Unsicherheit –leben zu Verschlimmerung und Chronifizierung der traumatischen Erkrankung führen

 

Massive Verschärfung der Familienzusammenführung- bei asylberechtigten- wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung  Antrag  - Nag Kriterien analog zu erfüllen:

Massive Problematik für Familien – das Recht auf Privat und Familienleben- gerade für Flüchtlinge ist es doch nach der Anerkennung schwierig, sofort so viel Einkommen zu erzielen etc. und gerade bei diesen ist das Recht nach Art 8 besonders stark, da der sogenannte sonst immer zitierte elsewhere approach (können ja auch ihr Familienleben in Herkunftsstaat leben) nicht gilt!

 

Familienzusammenführung für subsidiären Schutz erst nach 3 Jahren möglich zu beantragen:

Rechnet man Verfahrensdauer dazu- wird eine Familienzusammenführung in vielen Fällen verunmöglicht (mj Kinder zb schon volljährig)

 

Notfall Verordnung mit Registrierstellen an der Grenze und Zurückschiebemöglichkeit –

Definition „Notstand“? Diese Art von Notverordnungskompetenz ohne klare Kriterien ist rechtsstaatlich bedenklich, damit können alle Asylstandards unterlaufen werden.

Und: wie soll in wenigen Stunden möglich sein Gefährdung zu prüfen?