Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich finde den Gedanken erschreckend, dass ich eines Tages dahinsieche - vielleicht nach bereits jahrelangem Leiden, das das Leben absolut nicht mehr lebenswert macht - und obendrein abhängig von Pflegeeinrichtungen bin und mir, nur weil ich körperlich nicht mehr dazu in der Lage bin, nicht einmal das Leben nehmen kann. Jeder, der sich bewegen kann, hat vielfältigste Möglichkeiten, Suizid zu verüben und es ist m.M. auch jedermanns gutes Recht! Ich selbst hege keinerlei Selbstmordgedanken, aber ich verdamme auch keinen, der freiwillig aus dem Leben scheidet. Wie kann sich der Gesetzgeber zum Richter über eine solche Entscheidung aufschwingen? Ich würde es jedem, der so sehr gegen aktive Sterbehilfe in der Form von Verabreichung von Medikamenten, wie es z.B. in der Schweiz praktiziert wird, eintritt, regelrecht wünschen, dass er einmal vollkommen bewegungsunfähig (Quadriplegiker)  tagein, tagaus in irgendeiner Einrichtung herumliegen muss, sich nicht einmal selbst kratzen kann, wenn es juckt, geschweige denn, selbständig zu trinken oder sich der Leibschüssel zu bedienen. So etwas ist definitiv kein Leben und solange jemand im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist und entscheidet, dass so ein Leben für ihn nicht mehr lebenswert ist, sollte es auch dessen Angehörigen oder Ärzten gestattet sein, dem Betroffenen ein entsprechendes Mittel zu verschaffen bzw. zu verabreichen. Alles andere ist eine unerhörte Bevormundung und ich finde es traurig, dass die politischen Vertreter in Österreich immer noch so unglaublich borniert sind, dass sie nicht darüber nachdenken, was man solch armen Betroffenen damit antut. Damit werden im übrigen finanziell schlechter Gestellte zusätzlich "bestraft", weil die sich die Reise zum Sterben ins Ausland vielleicht nicht einmal leisten können, während der Vermögende sich wenigstens so behelfen kann. Deshalb fordere ich, anstelle der jetzigen Diskussion endlich auch bei uns die aktive Sterbehilfe zu gestatten, natürlich unter der Bedingung, dass der Betreffende im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und seinen Todeswunsch ausdrücklich vor unabhängigen Zeugen (also niemand, der erbberechtigt wäre) äußert.

Der Unsinn, sogar ein Verbot in die Verfassung aufzunehmen, kann nur absolut gefühlskalten Menschen einfallen, die noch nie gesehen haben, wie jemand leidet, dem durch seine Gebrechen alles genommen wurde, was ihm das Leben lebenswert gemacht hatte und der nur noch den Wunsch hat, dass das alles endlich ein Ende hat.

 

Hochachtungsvoll

Sabine Steininger