Franz Trenkwalder

 

                                                                                                                               15. 7. 2014

 

 

 

Habe im „Standard“ vom Aufruf der Vorsitzenden der Enquetekommission zum Verfassungsverbot aktiver Sterbehilfe, Frau Gertrude Aubauer, gelesen und möchte

auf diesem Weg meine Meinung äußern.

 

1.) Von meiner Lektüre der Tageszeitungen entnehme ich, dass die Frage von Sterben und Tod generell auf der Liste der zu behandelnden Themen steht. Dem kann ich nur zustimmen, da ein Verfassungsverbot nur einen ganz beschränkten Teil des Gesamtthemas ausmacht,  UND  weil das im Rahmen des Strafrechts bereits bestehende Verbot ausreicht. Oder soll  aktive Sterbehilfe  NOCH verbotener gemacht werden ?

     

2.) Immer wieder wird der Begriff der menschlichen Würde auch im Zusammenhang

mit Sterben und Tod verwendet. Es ist nicht erklärbar, wo für wen die Würde des Menschen anfängt und wo sie aufhört. Schwammige, unbestimmte Formulierungen helfen

niemandem und beschäftigen nur Gerichte und andere Juristen.

 

3.) Assistierter Suizid – in Deutschland erlaubt, in Österreich mit aktiver Sterbehilfe gleichgestellt und mit Haft bis zu 5 Jahren geahndet – ist straffrei zu stellen. Das Argument

des möglichen Missbrauches ist ein Totschlag-Argument, denn dann müsste/könnte man

den Verkauf von Messern und Schusswaffen auch verbieten.

 

4.) Kaum bis nicht berücksichtigt wird im Gespräch um Sterbehilfe die Gruppe der Schwerst-

kranken oder besonders unter der Last ihrer Jahre Leidenden, die selbstbestimmt über ihr

würdevolles Sterben und ihren würdevollen Tod entscheiden wollen. Mir ist nicht vorstellbar, dass ein 68 oder 86 Jahre alter Mensch, in voller Zurechnungsfähigkeit, der seinen eigenen Verfall (stark abnehmende Leistungsfähigkeit, Demenz, künstlicher Ausgang, Blindheit usw.) erlebt und schlicht unwillig ist, ein ihm subjektiv nicht mehr lebenswertes Leben zu leben, von irgendwelcher Seite (staatlich, kirchlich, karitativ, ...) beraten, bedrängt oder gar gezwungen wird, weiter leben zu müssen.

Solchen Menschen ist vielmehr der kontrollierte Zugang zu Suizid-Medikamenten zu ermöglichen und gewähren, sodass sie sich nicht vor einen Zug werfen, von einer Brücke stürzen oder mit gesammelten Schlaftabletten „umbringen“ müssen.

 Hospiz, Palliativmedizin und Altenpflege haben ihren Platz und

sollen der Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, sofern dies gewünscht wird und gezahlt werden kann. Doch für die Minderheit derer, die anderes, so wie oben ausgeführt, wünschen, muss es auch Platz und Möglichkeit geben. Wer Lebensende und Tod aufrecht und in selbstbestimmter Würde „erleben“ will, soll das auch tun können.