Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als ÖVP-Mitglied und gläubiger Christ möchte ich, zum Thema “Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung” Stellung beziehen:

 

Es kann doch nicht so sein, dass eine Partei oder mehrere festschreiben wie ein Mensch mit seinem nahen Tod umzugehen hat. Es muss jeder für sich

entscheiden, ob er eine würdevolle Sterbebegleitung in einem Hospiz möchte oder eine Freitodbegleitung in Anspruch nimmt. Der größte Irrwitz ist,

dies in der Verfassung zu verankern, wo es ohnehin schon im Strafrecht geregelt ist. Offenbar ist es den Befürwortern lieber, wenn sich Menschen,

welche durch  unheilbare Krankheiten so verzweifelt sind, erhängen, beim Fenster hinabstürzen u.e.m und so ihren Tod herbeiführen.

Es gibt doch einen umfassenden Lebensschutz in Strafrecht und mit der Verfassungsbestimmung sehe ich die Gefahr, dass aus dem Recht auf Leben

eine Pflicht zum Leben wird.

Ich bin auch gegen Euthanasie und für eine menschenwürdige Sterbebegleitung. Es kann aber nicht sein, dass die Vorgangsweise von der

sogenannten “christlichen Partei – ÖVP” über alle hinweg bestimmt wird.

Obendrein würden mit dieser Maßnahme (in die Verfassung) einige andere Aspekte wie z.B. die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht

in ihren Inhalten auch betroffen sein.

 

Im übrigen gab es hierzu einen hervorragenden Artikel des Herrn Dr.Leitner im Standard über dieses Thema zu lesen, welcher sich sehr breit

mit dieser Problematik in allen Facetten auseinandersetzte.

 

Im übrigen kann ich mich ganz der Meinung von Frau  Dr.Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission anschließen, nämlich dieses heikle

Thema aufzugreifen und zu diskutieren, aber vehement Abstand zu nehmen von einer Verankerung in der Verfassung.

 

Für mich persönlich würde die Durchführung der Aufnahme in die Verfassung ein großes Problem sowohl mit der ÖVP als auch mit der

kath. Kirche (siehe Meinung der Bischofskonferenz) bedeuten und höchst wahrscheinlich zu Handlungen zwingen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Schwarz