Sg Damen und Herren!
Ich lehne die Tötung auf Verlangen nachdrücklich ab und ersuche dies auch entsprechend zu verankern zB im Verfassungsrang. Das würde nicht nur das Leben grundsätzlich schützen, sondern insbesondere die älteren Menschen, die vielleicht schon etwas leichtgläubiger sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Rudolf Donninger
Obmann Seniorenbund Schwechat
Eingelangt am 12.08.2014