Sehr geehrte Damen und Herren,

meine hochbetagte Mutter hat mich schon mehrmals gebeten, zumindest keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr zu setzen, wenn sie nicht mehr in der Lage sein sollte, sich selbst zu artikulieren. Wer endlose Palliativmedizin in Anspruch nehmen möchte, soll dies tun können. Wer nicht, sollte aber deshalb den Arzt oder seine Angehörigen nicht kriminalisieren müssen!

Zu einem würdevollen Leben gehört auch ein würdevolles Sterben! Wir alle haben das Recht, unser Leben in Würde selbst zu gestalten. Warum uns dieses Recht zum selbstbestimmten Sterben genommen und kriminalisiert werden soll, ist daher nicht einzusehen.

All jenen, die glauben, mit dem angeblichen "Willen" ihres Gottes argumentieren zu müssen, mögen sich gerne an diesen halten und sie mögen auch an ein jenseitiges Leben glauben. Alle anderen gehen mit ihrem diesseitigen Leben meist ohnedies sorgsamer um.


Selbstverständlich muss jeglicher Missbrauch bestmöglichst verhindert werden. Die Verfassung ist aber nicht zur Festschreibung religiöser Überzeugungen auch für alle anders- oder auch nichtgläubigen Mitbürger da!

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Michael Buchrainer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 13.08.2014