Sehr geehrte
Damen und Herren,
meine hochbetagte Mutter hat mich schon mehrmals gebeten, zumindest keine
lebensverlängernden Maßnahmen mehr zu setzen, wenn sie nicht mehr in
der Lage sein sollte, sich selbst zu artikulieren. Wer endlose Palliativmedizin
in Anspruch nehmen möchte, soll dies tun können. Wer nicht, sollte
aber deshalb den Arzt oder seine Angehörigen nicht kriminalisieren
müssen!
Zu einem würdevollen Leben gehört auch ein würdevolles Sterben!
Wir alle haben das Recht, unser Leben in Würde selbst zu gestalten. Warum
uns dieses Recht zum selbstbestimmten Sterben genommen und kriminalisiert
werden soll, ist daher nicht einzusehen.
All jenen, die glauben, mit dem angeblichen "Willen" ihres Gottes
argumentieren zu müssen, mögen sich gerne an diesen halten und sie
mögen auch an ein jenseitiges Leben glauben. Alle anderen gehen mit
ihrem diesseitigen Leben meist ohnedies sorgsamer um.
Selbstverständlich muss jeglicher Missbrauch bestmöglichst verhindert
werden. Die Verfassung ist aber nicht zur Festschreibung religiöser
Überzeugungen auch für alle anders- oder auch nichtgläubigen
Mitbürger da!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Michael Buchrainer
Eingelangt am 13.08.2014