Sehr geehrte Dame und Herren,

es ist und darf auch nicht die Aufgabe des Staates sein, einen erklärten Sterbewunsch durch Gesetze zu verhindern oder zu erschweren.

X)      Selbstbestimmung ist das höchste Gut und hat auch im gesellschaftlichen Recht immer an erster Stelle zu stehen.

X)      Religiöse Aspekte sind gänzlich zu negieren, da Glaube nur individuell sein kann.

X)      In der Verfassung hat "Sterbehilfe" a priori nichts  verloren (da persönliches Recht).

Argumente für und gegen Sterbehilfe sind inhaltlich subjektiv alle richtig, können aber nicht objektiv in Einklang mit der Selbstbestimmung gebracht werden.

Sehr wohl aber lassen sie sich in gesetzliche Regelungen gießen (siehe z.B. Niederlanden, Belgien …).

Daher JA zu     Aktive Sterbehilfe

                Assistierter Suizid

                Passive Sterbehilfe

                Indirekte Sterbehilfe

mit freundlichen Grüßen

Hanspeter Pollak

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 14.08.2014