Sehr geehrte Frau Aubauer !

 

Ich nehme Bezug auf einen Artikel -Newsletter 17 - des online Dienstes des Seniorenbundes und darf folgendes, in dieser Causa, mitteilen:

 

Es sollte sicher gestellt werden, dass Patienten auch gefragt werden ob eine beachtliche bzw. verbindliche Patientenverfügung besteht.

Obwohl es eine beachtliche Verfügung, bei meiner Frau gab, wurden wir diesbezüglich NIE befragt, wobei ich meine Frau 1 Jahr bis Februar 2009 begleiten durfte.

Was ist aber mit jenen Patienten die keinen Partner oder ähnlich an ihrer Seite haben.............??

 

Dieser Aspekt ist mir sehr wichtig und ich werde gerne Ihren diesbezüglichen Einsatz verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Kurt Tropschuh

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingelangt am 19.08.2014